(ots) - Die Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen
sieht vor, dass Autofahrer etwa bei Schnee, Schneematsch oder
Eisglätte mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Wer sich nicht
daran hält, muss seit vergangenem Jahr mit einem Bußgeld von 60 Euro
und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung drohen 80 Euro
und ein Punkt. Im Falle eines Unfalls aufgrund falscher Bereifung
kann dies wegen grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen
Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Bei der
Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung der
Gegenseite droht dem mit Sommerreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer
unter Umständen eine Mithaftung.
Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC für die
Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht,
mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil
hohe Bußgelder. Die Regel, wonach etwa bei Schnee, Schneematsch oder
Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt neben Deutschland
auch in Österreich und Luxemburg. Kroatien und Italien schreiben für
viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In
Südtirol betrifft dies beispielsweise die A22 (Brennerautobahn) und
das Stadtgebiet von Bozen. Auch in Frankreich und der Schweiz kann
eine solche Verpflichtung durch Beschilderungen ausgesprochen werden.
In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen
Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung
zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen
Straßen vor. In Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen
1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, der Türkei,
Irland und Großbritannien gibt es keine Regelungen. Wer dort in den
Wintermonaten mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut ADAC auch ohne
gesetzliche Vorschrift Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina LucÃ
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.luca(at)adac.de