(ots) - Der dbb sieht durch das auf den Weg gebrachte
Gesetz zur Tarifeinheit die Vereinigungsfreiheit eingeschränkt. Der
dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt verwies am 7. November 2014
auf der 126. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Berlin darauf,
dass in Artikel 9 des Grundgesetzes, Absatz 3, Satz 2 "von vornherein
alle Abreden zur Einschränkung oder Behinderung der
Koalitionsfreiheit pauschal für nichtig, alle hierauf gerichteten
Maßnahmen für rechtswidrig erklärt" werden. Dauderstädt: "Der
vorgelegte Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes erfüllt diesen
Tatbestand."
"Vor einer Regelung der wirklich spannenden Fragen drückt sich die
Politik und will den Streit dann lieber über die Judikative
austragen", bekräftigte der Bundesvorsitzende die Auffassung des dbb.
Dies sei die "Feigheit" vor Festlegungen, die klare Konsequenzen
erkennbar machen würden.
Tarifpluralität führe nicht den Untergang des Abendlandes herbei
und "ist vor allem nicht illegal", sagte Dauderstädt. Der dbb Chef
erinnerte daran, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung
von 2010 betont hatte, dass Gewerkschaften nur ihre eigenen
Mitglieder binden können. "Und mehrere Gewerkschaften nebeneinander -
nicht zwingend gegeneinander - machen im Sinne eines Wahlrechts für
den Beschäftigten erst den Pfiff der positiven Koalitionsfreiheit
aus", sagte er.
Dem "Lamento aus Arbeitgeberkreisen über eine zerfallende
Tariflandschaft" hielt er entgegen: "Wer zerlegt denn die Strukturen
und Flächentarifverträge geradezu systematisch seit Jahren? Genau
diese Arbeitgeber." Deren Befürchtungen, nach dem BAG-Urteil würden
viele kleine Spartengewerkschaften aus dem Boden sprießen, hätten
sich nicht bewahrheitet. Zudem gefährde ein Gesetz zur Tarifeinheit
latent auch bestehende und funktionierende Tarifgemeinschaften, gab
Dauderstädt zu bedenken. Der Druck, solche Kooperationen
aufzukündigen "im Gefühl, man sei der Stärkere, wird sicher nicht
geringer werden".
"Und auf gar keinen Fall darf der Gesetzgeber es der Aggressivität
oder Toleranz der größeren Konkurrenzgewerkschaft überlassen, ob die
kleinere überlebt", warnte der dbb Chef. Er nahm die Argumentation
der Politik auf, das Gesetz wolle die Kleineren gar nicht vernichten.
"Sie haben ja ein Anhörungsrecht und ein Nachzeichnungsrecht.
Großartig, wo aber bleibt der effektive und belegbare Einfluss auf
die Arbeitsbedingungen? Das ist das Kerngeschäft einer Gewerkschaft,
das ist der Maßstab für die Entscheidung zum Beitritt oder Austritt",
machte Dauderstädt deutlich. "Das ist letztendlich die
Ãœberlebensfrage!"
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dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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