PresseKat - Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

ID: 1133028

(firmenpresse) - Streckenkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind für Kommunen als Straßenbaulastträger im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge zwingend notwendig. Die geltenden Maßstäbe und Anforderungen werden im Wesentlichen durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung gesetzt. Die für die Verkehrsflächen zuständigen Gebietskörperschaften haben grundsätzlich darauf hinzuwirken, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen.
Regelmäßige Begehungen der verkehrlichen Infrastrukturanlagen sind zwingend notwendig.
Zu dem zu sichernden Verkehrsraum gehört neben der Straße selbst, auch die unmittelbare Umgebung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich im Wesentlichen nach dem Typ und dem Charakter der Straße, sowie dem Gefährdungspotenzial. Kommunen haben dafür Kontrollsysteme in Form von sog. Organisationen aufzubauen.

Die Ge-komm GmbH unterstützt die jeweiligen Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen effizient und wirtschaftlich. Neben der Erstellung und dem Aufbau von Organisationsplänen, Kontrollplänen, Stufenplänen, Dienstanweisungen und digitalen Dokumentationen werden auch spezielle Schulungen für das Begehungspersonal selbst und deren verantwortlichen Leitungen angeboten.

Auch übernimmt die Ge-Komm GmbH Verantwortung bei personellen Engpässen. Speziell ausgebildetes und geschultes Personal übernimmt gern (auch kurzfristig) Krankheits- oder Urlaubsvertretungen - denn Sicherheit geht vor!


Ihr Ansprechpartner:

Bernd Mende
Geschäftsführender Gesellschafter der Ge-Komm GmbH – Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, Melle



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als Gesellschaft für kommunale Infrastruktur entwickelt die Ge-Komm GmbH individuelle Strategien zum zukünftigen Umgang mit technischen Infrastruktureinrichtungen (Erweiterung, Umbau, Rückbau, Optimierung) unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, veränderter Anforderungen sowie gesetzter Prioritäten (z.B. Erstellung von Wirtschaftswegekonzepten etc.). Die Gesellschaft bietet das klassische Leistungsspektrum von der Erfassung und der digitalen Dokumentation, als auch die Bewertung und Analyse bis hin zur passgenauen, visionären Konzeptentwicklung für den zukünftigen Umgang mit der technischen, kommunalen Infrastruktur an. Dabei wird großer Wert auf individuelle und vor allem pragmatische Lösungen für jede einzelne Aufgabenstellung gelegt, um für die Auftraggeber immer das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.



drucken  als PDF  an Freund senden  Elektrobus mit dynamischer Nachladung Winterreifen – nicht nur auf Schnee die richtige Wahl
Bereitgestellt von Benutzer: bitjukov
Datum: 10.11.2014 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1133028
Anzahl Zeichen: 1679

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bernd Mende
Stadt:

49324 Melle


Telefon: 05422 98151-60

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ge-Komm GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

6. Handreichung NKF veröffentlicht ...

Es haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, die die verkehrliche Infrastruktur Straßen-Wege-Plätze betreffen. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur Berücksichtigung eines Restwertes bei (abgeschriebenen) Straßen verwiesen. ...

Alle Meldungen von Ge-Komm GmbH