(ots) - "Die Alternative für Deutschland begrüßt die
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die Ansprüchen von
Zuwanderern auf deutsche Sozialleistungen zu begrenzen. Demnach
besteht für Armutszuwanderer, auch aus EU-Ländern, kein genereller
Anspruch auf Arbeitslosengeld II in Deutschland. Das Urteil
entspricht im Wesentlichen dem, was die AfD bereits seit langem
fordert. Leistungslose Einkommen dürfen weder Anreize zu verstärkter
Zuwanderung setzen noch die Suche nach bezahlter Arbeit unattraktiv
machen", kommentierte Parteisprecher Konrad Adam die Entscheidung der
Luxemburger Richter.
Die deutschen Sozialgerichte würden nun für ihre Rechtsprechung
die Entscheidung aus Luxemburg berücksichtigen müssen. Adam forderte,
das Urteil umgehend auf nationaler Ebene umzusetzen. "Das Urteil ist
ein klares Signal auch an die deutsche Politik, sich endlich dieses
Themas anzunehmen. Bislang wurde dies sträflich versäumt." Eine klare
Rechtslage zu schaffen, sei Aufgabe der Politik. Wenn Gerichte dies
übernehmen müssen, zeige das ein Versagen der verantwortlichen
Politiker. Es sei bedauerlich, dass das Urteil nicht auf EU-Bürger,
die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, übertragbar sei. "Auch
hier müssen die Luxemburger Richter schnell Klarheit schaffen",
fordert Adam weiter.
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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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