(ots) - "Wir müssen dafür sorgen, dass ganze Stoffgruppen,
mit denen operiert und manipuliert werden kann, ins
Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden", sagte Prof. Dieter
Rössner, Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften der
Universität Marburg live bei stern TV. Dann könne man auch die
bestrafen, die diese Stoffe gebrauchen, um sie als Betäubungsmittel
einzusetzen. Es sei wichtig eine schnelle Lösung zu finden.
Prof. Volker Auwärter vom Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik
Freiburg kritisierte, dass in manchen Bundesländern ein extremer
Druck auf Konsumenten von illegalen Drogen wie Cannabinoiden ausgeübt
würde. Diese seien deshalb gezwungen auf legale, aber viel schlimmere
Alternativen als Cannabis umzusteigen. Der Chemiker hat 2008 als
erster das Rätsel der "Legal Highs" entschlüsselt.
Eine von neun "Legal Highs"-Proben enthielt illegale Substanzen
stern TV hatte zuvor darüber berichtet, wie einfach die
vermeintlich harmlosen Rauschmittel im Internet zu bestellen sind. Im
größten Onlinehandel für "Legal Highs" in Deutschland hat stern TV
neun unterschiedliche Produkte bestellt und sie auf illegale Drogen
untersuchen lassen. Die Analyse des Instituts für Rechtsmedizin der
Uniklinik Freiburg ergab: Eine der neun bestellten Designer-Drogen
enthält eine illegale Substanz, die unter das Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) fällt. Damit macht sich nicht nur der Käufer, sondern auch der
Verkäufer des Produkts strafbar. Per E-Mail nahmen stern TV-Reporter
Kontakt zu den Drahtziehern auf. Als "Drogenproduzenten" getarnt
boten sie ein neues Produkt an, und baten um ein persönliches
Treffen. Die Antwort: "Bitte sende uns Produktsamples". Eine mit
einem GPS-Sender präparierte "Probelieferung" führte stern TV zu
einer der mutmaßlichen Strippenzieherinnen nach Polen. Die Ergebnisse
der Recherchen hat stern TV an die zuständigen Behörden
weitergeleitet.
Bereits 2011 wies Prof. Rössner auf Lücken im Deutschen
Strafgesetz hin und empfahl in einem Gutachten für das
Gesundheitsministerium nicht länger Einzelsubstanzen, sondern gleich
ganze Stoffgruppen zu verbieten. Denn nach Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) sind Substanzen nur verboten, wenn sie explizit im Gesetz
aufgelistet sind. Mit dieser Gesetzeslücke können Hersteller das
Verbot einzelner Substanzen umgehen, indem sie diese durch
synthetische Zusätze modifizieren.
Pressekontakt:
Die Meldung ist nur mit der Quellenangabe stern TV zur
Veröffentlichung frei.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sterntv.de und www.iutv.de
Rückfragen: Tel.: 0221/95 15 99 - 0
Mail: info(at)sterntv.de