(ots) - Berlin, 13.11.2014
"Es ist gut, dass sich der Bundestag viel Zeit genommen hat, um
sich intensiv mit dem sensiblen Thema der Sterbehilfe zu
beschäftigen. Denn hier stoßen unterschiedliche ethische
Einstellungen, religiöse Überzeugungen und individuelle Erfahrungen
aufeinander. Die Redebeiträge aber auch die bereits im Vorfeld
bekannt gewordenen Initiativen der verschiedenen
Parlamentariergruppen haben gezeigt, dass es einen großen Konsens
gibt, Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen. Ebenso unstrittig
ist es, die Palliativmedizin, die Schmerztherapie und die
Hospizarbeit in Deutschland weiter auszubauen. Der Vorstoß von
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für eine bessere Finanzierung
palliativmedizinischer Angebote ist hier ein wichtiger Schritt. In
der weitergehenden Debatte über eine gesetzliche Regelung des
assistierten Suizids haben wir immer wieder klargestellt, dass die
Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist. Vielmehr formulieren
die Berufsordnungen der Landesärztekammern einheitlich und
bundesweit, dass es die Aufgabe von  Ärzten ist, das Leben zu
erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden
zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Das  Berufsethos
verpflichtet den Arzt, Hilfe zum Leben zu leisten, nicht Hilfe zum
Sterben."
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