(firmenpresse) - München, 13. November 2014. Am 12. November 2014 fand in München die Gläubigerversammlung der MS Deutschland statt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, informierte über den aktuellen, alles andere als positiven Sachstand.
Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft verfügt demnach nicht einmal über ausreichend Kapital, um die Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs sicher zu stellen. Hierzu wäre die Aufnahme eines Massedarlehens nötig, über die aber wegen des unzureichenden Quorums auf der Versammlung nicht entschieden werden konnte.
Hinzu kommen weitere unerfreuliche Nachrichten für die Anleihegläubiger des „Traumschiffs“. Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Grundlage der Emission war ein Wertgutachten, das für das Traumschiff ein Wert von 100 Millionen US-Dollar feststellte. Da die Emission sich nur auf 50 Millionen Euro belief und zugleich eine Schiffshypothek als Sicherheit für die Anleihegläubiger bestellt wurde, konnte die Emission aus damaliger Sicht durchaus als seriös bewertet werden.
„Wie sich nun aber in der Gläubigerversammlung heraus gestellt hat, liegt der Wert des Schiffes – je nachdem, ob man von dem Schrott- oder Verkaufspreis ausgeht – bei maximal 10 Millionen Euro. Das gegenteilige „Wertgutachten“ über vorgeblich € 100 Millionen US-Dollar umfasst gerade einmal 2 Seiten und wurde für eine Preis von 450,00 € erstellt. Von einem fundierten Wertgutachten kann somit keine Rede sein“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Darüber hinaus wurde anscheinend die Schiffshypothek nicht wirksam bestellt, was zur Folge hätte, dass die MS Deutschland gerade nicht als Sicherheit vorrangig für die Anleihegläubiger zur Verfügung steht. Der Emissionsprospekt ist daher nach unserer Bewertung fehlerhaft.“
So erschreckend diese Informationen für die Anleger auch sind, ist dies aber zugleich insofern positiv, als sich hieraus Rückabwicklungsansprüche für die Anleger ergeben können. Denn den Prospektverantwortlichen kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
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