PresseKat - 300 Sitzungen für angewandten Patientenschutz: Die Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekam

300 Sitzungen für angewandten Patientenschutz: Die Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer

ID: 1136261

(ots) - "Seit 26 Jahren setzt sich die Ethik-Kommission
der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) für den Schutz von
Versuchspersonen und für die Wahrung von deren Rechten ein", betonte
BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan auf der heutigen Pressekonferenz im
Ärztehaus Bayern. Die Ethik-Kommission tagt einmal im Monat.
Ärztinnen, Ärzte, Juristen und Ethiker bewerten Studien mit
Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Forschungsprojekte mit
personenbezogenen Daten. Im Sommer 2014 fand die 300. Sitzung statt.
Kaplan verwies auf das Spannungsfeld zwischen Patientenwohl und
Patientensicherheit, in dem sich Ärzte zunehmend befänden. "Nach dem
Hippokratischen Eid verpflichtet sich der Arzt,nur nach bestem Wissen
und Gewissen zu handeln und den Patienten vor Schaden zu bewahren'",
so Kaplan. Um bestes Wissen über Arzneimittelwirkungen zu erlangen,
seien eine Reihe von gestuften klinischen Untersuchungen notwendig,
erklärte der Präsident. Hierbei leiste die Ethik-Kommission eine
entscheidende Unterstützung. Die oberste Richtschnur sei dabei, die
Menschenwürde der Versuchsperson zu wahren, die mit den Studien im
Bereich von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder anderen
Forschungsvorhaben angetastet werden könnte. "Wegweisend war die
Deklaration des Weltärztebundes von 1964, die Deklaration von
Helsinki", erklärte Kaplan. "Sie legt ethische Grundsätze für die
klinische Forschung am Menschen fest und gilt weltweit als Standard
für die klinische Forschung am Menschen."

Der Vorsitzende der Ethik-Kommission, Professor Dr. Joerg Hasford,
erklärte, dass das Hauptziel der Ethik-Kommission ist, das
Wohlergehen und die Rechte der Versuchsperson in der medizinischen
Forschung zu sichern: "Mit unserer Arbeit fördern wir das Vertrauen
der Öffentlichkeit in die medizinische Forschung und beraten
kollegial." Da die Ethik-Kommissionen das Grundrecht auf




Forschungsfreiheit (Art. 5 (3) im Grundgesetz (GG)) und die
individuellen Grundrechte auf Würde und körperliche Unversehrtheit
(Art.1 (1), (2) und Art. 2 (2) GG) gleichermaßen schützen müssen,
müsse sich eine Ethik-Kommission proaktiv bemühen, beiden Aspekten
gleichzeitig voll gerecht zu werden. "Da in Deutschland in den
letzten zehn bis 15 Jahren keine größeren Missstände und
Schadensfälle in der so überwachten medizinischen Forschung bekannt
geworden sind, ist die Arbeit der Ethik-Kommissionen insgesamt als
sehr erfolgreich einzuschätzen", erklärte Hasford. Deutschlandweit
gibt es 52 Ethik-Kommissionen, die an den medizinischen Fakultäten
der Universitäten bzw. den Landesärztekammern angesiedelt sind.
Allein in Bayern gibt es fünf universitäre Ethik-Kommissionen sowie
die Ethik-Kommission der BLÄK.



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Bayerische Landesärztekammer
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Mühlbaurstraße 16
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Datum: 17.11.2014 - 13:23 Uhr
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