(ots) - Kampf gegen Kinderpornografie: Kriminalbeamte
fordern gesetzlich verankerte Speicherung von Verbindungsdaten
BDK-Vorsitzender Schulz: Fall Edathy offenbart Notwendigkeit -
Ermittlungen verlaufen zu oft im Sande
Osnabrück.- Mit Blick auf die Zulassung der Anklage gegen den
Ex-SPD-Politiker Sebastian Edathy fordert der Bund Deutscher
Kriminalbeamter (BDK) die gesetzliche Einführung einer zeitlich
begrenzten Speicherung von Verbindungsdaten. Im Gespräch mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte BDK-Vorsitzender André
Schulz: "Der Edathy-Fall zeigt, wie notwendig und wirkungsvoll die
Speicherung von Telekommunikationsdaten in der Praxis ist. Ohne diese
Daten verlaufen die Ermittlungen zu vielen Kinderpornografie-Fällen
ergebnislos im Sande."
Schulz kritisierte in diesem Zusammenhang das Parlament in Berlin:
"Mehr als eine Randnotiz ist dabei die Reaktion des Bundestages.
Ursprünglich wurden die Verbindungsdaten von Bundestagsrechnern drei
Monate lang gespeichert, so auch bei dem Dienstrechner von Sebastian
Edathy. Doch die erste Reaktion des Bundestages nach der Datenfindung
bei Edathy war, die Speicherfrist 'zum Schutz der Abgeordneten' auf
sieben Tage zu verkürzen. Das ist schon ein Hohn." Der BKD-Chef
forderte, die Verkehrsdatenspeicherung sofort wieder einzuführen.
"Das ist verfassungsgemäß möglich, wenn man denn wirklich will", so
Schulz.
Zur Zulassung der Anklage gegen Edathy, der sich wegen Besitzes
von Kinderpornografie vor dem Landgericht Verden bei Bremen
verantworten muss, sagte Schulz: "Hätte die Staatsanwaltschaft kein
strafrechtlich relevantes Material in der Akte, gäbe es jetzt auch
keine Verhandlung. Und wir Ermittler sind in unserer Erkenntnis
bestätigt, dass 99 Prozent derjenigen, die 'legales' Material
besitzen, auch illegales haben."
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