(ots) - Urteil setzt klare Zeichen für eine Verbesserung
der Luftqualität in Europa - Deutsche Umwelthilfe fordert schnelle
Umsetzung in allen Mitgliedstaaten - EuGH: Gerichte müssen jede
erforderliche Maßnahme erlassen, um Luftgrenzwerte so schnell wie
möglich einzuhalten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einer Klage gegen
das Vereinigte Königreich über die anhaltende Überschreitung von
Luftschadstoffgrenzwerten entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH) begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des EuGH: Das Urteil
setzt ein klares Signal zum Vollzug der seit 2008 gültigen
EU-Luftreinhalterichtlinie und konkretisiert die Einhaltung der
Luftqualitätsstandards für die Mitgliedsstaaten der EU. Der
Gerichtshof hat geurteilt, dass die nationalen Gerichte jede
erforderliche Maßnahme erlassen müssen, um die Luftgrenzwerte so
schnell wie möglich einzuhalten.
Der Inselstaat hatte die Qualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid
in der Luft in 16 Gebieten überschritten. Deshalb hatte die
Umweltorganisation ClientEarth im Jahr 2011 Klage eingereicht. Das
oberste Gericht des Vereinigten Königreiches entschied im Mai 2013,
dass die Regierung ihre Pflicht vernachlässigt und reichte offene
rechtliche Fragen an den EuGH weiter. Der Gerichtshof hebt in dem
heutigen Urteil hervor, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit
dem 01. Januar 2010 eingehalten werden müssen und eine Verlängerung
dieser Frist um maximal fünf Jahre von den Mitgliedsstaaten zu
beantragen ist. Mitgliedstaaten sind im Fall einer Ãœberschreitung
verpflichtet einen Luftqualitätsplan zu erstellen, der geeignete
Maßnahmen enthält, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie
möglich gehalten werden kann. Das Urteil besagt ebenfalls, dass es
den zuständigen nationalen Gerichten obliegt, gegenüber der
nationalen Behörde jede dazu erforderliche Maßnahme zu erlassen.
"Der Europäische Gerichtshof hat endlich klargestellt, dass
Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Luftschadstoffgrenzwerte
ausnahmslos einzuhalten. Es ist unverständlich, wie die Einhaltung
seit Jahren verbindlich geltender Grenzwerte so lange hinausgezögert
wurde. Wir fordern eine unverzügliche Umsetzung effektiver
Luftreinhaltemaßnahmen in ganz Europa", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Mehr als 400.000 Menschen sterben europaweit jedes Jahr vorzeitig
an den Folgen der Schadstoffbelastung in der Luft. Es gibt zehnmal
mehr Tote aufgrund schlechter Luftqualität als durch Verkehrsunfälle.
Zudem erhöht sie das Risiko für Herz- und Atemwegserkrankungen und
schädigt die Gehirnentwicklung und das Nervensystem bei Kindern.
Auf der Grundlage des heutigen Urteils müssen die Mitgliedstaaten
ihre Bemühungen verstärken, um die EU-Luftqualitätsstandards
einzuhalten. Denn die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und
Stickstoffdioxid (NO2) werden trotz bekannter Gesundheitsrisiken nach
wie vor in vielen Ländern der EU überschritten. Derzeit laufen
Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten wegen
Ãœberschreitung der PM10-Grenzwerte und gegen 13 Staaten wegen
Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte - darunter auch Deutschland in
beiden Fällen.
"Nach dem heutigen Urteil wird auch Deutschland nicht so
weitermachen können wie bisher. Es bedarf deutlich strengerer
Maßnahmen, um der Luftverschmutzung in unseren Städten zu begegnen.
Passiert dies nicht, werden die Bürger dies vor ihren Gerichten
einklagen. Das Recht dazu haben sie", sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt
aus der Kanzlei Geulen & Klinger (Berlin), der die DUH seit zehn
Jahren in Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt.
Das Urteil ist hier zu finden: http://l.duh.de/xthum
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter:
https://twitter.com/Umwelthilfe
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle
Tel.: 030 2400867-21, presse(at)duh.de