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Riester-Vertrag: Mehr Geld auf dem Konto mit Hilfe des Staates

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(ots) - Dass sich ein Riester-Vertrag lohnt, zeigt eine
aktuelle Untersuchung des Instituts für Transparenz in der
Altersvorsorge (ITA). Der Studie "12 Jahre Riester-Rente" zufolge
steigt die Rendite deutlich mit Hilfe der staatlichen Zulagen. Wer
sich diese Förderung nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des
Jahres handeln: Denn die staatlichen Zulagen für Riester-Verträge
gibt es nicht automatisch.

Fast 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag
abgeschlossen. Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung. Diese
muss gesondert beantragt werden. Den entsprechenden Antrag erhalten
Sparer von ihrem Anbieter. Die Frist für das Jahr 2012 läuft am 31.
Dezember 2014 ab. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen.

Warum ist ein Dauerzulagenantrag sinnvoll

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann
über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag
verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Alles Weitere
erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA). Der entsprechende Zulagenbetrag wird dem
Riester-Konto automatisch gutgeschrieben.

Tipp: Auch die Angaben zum Dauerzulagenantrag von Zeit zu Zeit
prüfen! Denn ändert sich die persönliche Lebenssituation, weil man
zum Beispiel heiratet oder ein Kind bekommt, dann können sich auch
die Zulagenansprüche ändern. Mögliche Änderungen sollten dann
schnellstmöglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.

Wie hoch ist die Riester-Förderung?

Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro
förderberechtigter Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185
Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden,
fließen 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange wie man Kindergeld
bezieht - also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.





Wer die volle Riester-Förderung erhalten möchte, muss jährlich
mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen
Einkommens einzahlen. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro.

Tipp: Bei Gehaltserhöhungen die Zulagen ausschöpfen! Um sich die
volle Höhe der Zulagen zu sichern, müssen Verbraucher ihr Einkommen
und ihre Beiträge im Blick behalten. Eine Erhöhung des Einkommens
wirkt sich auf die Riester-Zulagen aus. Um weiterhin die volle Zulage
zu erhalten, muss der Eigenbetrag angepasst werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar Anspruch auf staatliche Förderung hat jeder, der eine
rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Neben Angestellten
zählen auch Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld oder Versicherte
der Künstlersozialkasse dazu.

Daneben gibt es aber auch die mittelbare Förderung beispielsweise
über den Ehepartner. So können Hausfrauen oder -männer und
Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, Zulagen
erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Partner einen
Riester-Vertrag hat und ein Mindestbetrag von 60 Euro jährlich
eingezahlt wird.



Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Una Großmann
Tel.: 030 / 2020-5902
u.grossmann(at)gdv.de


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Datum: 20.11.2014 - 10:00 Uhr
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