PresseKat - Parkrempler mit dem Auto: Wie verhalte ich mich richtig? (FOTO)

Parkrempler mit dem Auto: Wie verhalte ich mich richtig? (FOTO)

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(ots) -
Ob Beule, Delle oder Schramme: Jeder fünfte deutsche Autofahrer
(21 Prozent) hat beim Parken bereits versehentlich das Nachbarauto
beschädigt, wie eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von
CosmosDirekt ergab. (1) Die Polizei rufen, warten oder die
Kontaktdaten auf einem Zettel hinterlassen? CosmosDirekt erklärt, wie
sich Autofahrer nach einem Missgeschick korrekt verhalten.

Weil die Geschwindigkeit beim Parken eher niedrig ist, entstehen
bei einem Unfall meist nur geringe Schäden. Je kleiner die
Beschädigung, desto größer die Versuchung, einfach schnell den Ort zu
verlassen? 45 Prozent der Autofahrer, die dem Nachbarauto beim Parken
bereits einmal zu nah gekommen sind, haben nach eigenen Angaben
jedoch gewartet, bis der Besitzer des beschädigten Wagens
zurückkehrte. 30 Prozent riefen die Polizei, jeder Vierte (25
Prozent) hinterließ immerhin die Telefonnummer. Zwölf Prozent dagegen
unternahmen nichts, um den Fall zu klären. Wie verhält man sich als
Autofahrer richtig und wer kommt für den Schaden auf? Frank Bärnhof,
Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt Tipps.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich ein anderes Auto
beschädigt habe?

"Grundsätzlich gilt, egal wie groß oder klein der objektive
Schaden ist: Unfallverursacher sollten vor Ort auf den Besitzer des
beschädigten Autos warten. Das bedeutet jedoch nicht, die Nacht auf
dem Parkplatz zu verbringen. Der Gesetzgeber spricht von 'einer
zumutbaren Zeit', um solche Extremfälle zu vermeiden. Gemeint ist:
Auf einem Supermarkt-Parkplatz etwa muss man mindestens eine halbe
Stunde warten - hier kann der Unfallfahrer davon ausgehen, dass der
Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nur kurz einkaufen ist. Kehrt er
nicht zeitnah zurück, sollte immer die Polizei informiert und der
Unfall geschildert werden. Ansonsten macht man sich wegen




Fahrerflucht strafbar. Wer nach einem Unfall nur einen Zettel mit
seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten
Fahrzeugs hinterlässt, macht sich ebenfalls strafbar. Es drohen nicht
nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern
man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoversicherung."

Wer kommt für den Schaden auf?

"Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der aber
nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen - es sei
denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer Regulierung über die
Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt werden, ob dies zu einer
Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich somit der
Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den
Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen."
Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden
will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige
Angebote enthalten gar einen sogenannten "Rabattschutz", der
verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im
nächsten Jahr ansteigt. Dieser "Rabattschutz" sollte für die
Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkasko-Versicherung
gelten.

(1) Repräsentative forsa-Umfrage unter 1.005 Autofahrern in
Deutschland im Auftrag von CosmosDirekt, November 2014.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-beschaedigung-auto

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Datum: 20.11.2014 - 10:34 Uhr
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