(ots) - In vielen Betrieben und Büros dekorieren Beschäftigte
ihren Arbeitsplatz mit Weihnachtsschmuck. Dies ist gesetzlich
erlaubt, solange der Chef einverstanden ist und Arbeitnehmer die
Brandschutzordnung des Betriebs einhalten. "Sofern das Unternehmen
Wachskerzen erlaubt, dürfen diese trotzdem nicht in der Nähe von
brennbaren Gegenständen wie getrockneten Tannenzweigen aufgestellt
werden", rät TÜV Rheinland-Experte Dieter Berndt. Außerdem sollten
die Kerzen immer auf einer nicht brennbaren Unterlage, beispielsweise
einem Porzellanteller, stehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf
die Flamme zu achten, sie nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen,
sie sicher zu löschen und runtergebrannte Kerzen rechtzeitig
auszutauschen. Generell sollte deshalb auf Weihnachtsschmuck mit
offener Flamme verzichtet werden.
Geprüfte Lichterketten für mehr Sicherheit
Mehr Sicherheit bietet Weihnachtsschmuck mit elektrischen Kerzen.
Lichterketten, Rauchmelder und Feuerlöscher sollten das GS-Zeichen
für geprüfte Sicherheit tragen, das TÜV Rheinland und andere
Dienstleister vergeben. Der Brandschutzbeauftragte sollte für jeden
Arbeitnehmer der erste Ansprechpartner sein. Er kann Gefahren und
Verbesserungsmöglichkeiten im Betrieb identifizieren und unterstützt
Mitarbeiter bei der Brandprävention.
Im Brandfall alarmieren und evakuieren "
Falls trotz der Vorsichtsmaßnahmen ein Feuer ausbricht, sollten
Mitarbeiter niemals den Helden spielen und Risiken eingehen", sagt
Dieter Berndt. Die Gefahr einer Rauchvergiftung ist zu groß. Um den
Schaden möglichst gering zu halten, hat sich das folgende Vorgehen
bewährt: Beurteilen, ob das Feuer selbstständig gelöscht werden kann.
Falls nicht: den Raum verlassen und die Türe schließen, damit das
Rauchgas sich nicht ausbreitet. Die Feuerwehr benachrichtigen. Alle
Mitarbeiter alarmieren und evakuieren.
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