(ots) - Wer ein Fahrzeug mietet, ist laut Gesetz für die
richtige Bereifung verantwortlich. Der ADAC rät daher beim Mieten
darauf zu achten, dass das Fahrzeug im Winter mit passender Bereifung
ausgestattet ist. Als wintertauglich gelten Winter- oder
Ganzjahresreifen, die mit "M & S" gekennzeichnet sind.
Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter-, bzw.
Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des
Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu
mieten.
Von November bis März 2015 sind die Fahrzeuge der ADAC Partner
Avis, Hertz und Sixt sowie ClubMobil ohne Aufpreis mit
wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Alle wichtigen
Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC Autovermietung
eingeschlossen.
Wer mit dem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss derzeit mit
einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Behindert der Fahrer gar durch mangelhafte Bereifung - etwa an
Steigungen - den Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
Wer zusätzlich fürs Mietauto Schneeketten haben möchte, sollte
diese schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird
dafür ein Aufpreis verlangt.
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Katrin Müllenbach-Schlimme
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