(ots) -
Wer versucht, sein Auto in eine enge Parklücke zu manövrieren,
muss dabei oftmals Millimeterarbeit leisten. Leicht einschlagen, ein
kleines Stück zurück, etwas vor - schnell prangt an der Stoßstange
oder der Flanke des Nachbarautos eine Schramme. Je kleiner die
Beschädigung, desto größer die Versuchung, einfach schnell den Ort zu
verlassen? 45 Prozent der Autofahrer, die dem Nachbarauto beim Parken
bereits einmal zu nah gekommen sind, haben nach eigenen Angaben
jedoch gewartet, bis der Besitzer des beschädigten Wagens
zurückkehrte. 30 Prozent riefen die Polizei, jeder Vierte (25
Prozent) hinterließ immerhin die Telefonnummer. Zwölf Prozent dagegen
unternahmen nichts, um den Fall zu klären. (1) "Wer sich aus dem
Staub macht oder nach einem Unfall nur einen Zettel mit seinen
Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs
hinterlässt, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar. Es drohen
nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie Führerscheinentzug,
sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung", warnt Frank Bärnhof,
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Richtig ist: Der
Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs
warten bzw. die Polizei verständigen", so Bärnhof.
Ergebnisse der forsa-Umfrage im Detail (Auszug)
Es haben nach dem Verursachen von Schäden an anderen Autos
unternommen:
Insgesamt
gewartet, bis der Autobesitzer wiederkam 45%
die Polizei verständigt 30%
Telefonnummer auf einem Zettel hinterlassen 25%
in einem Geschäft/ Büro in der Nähe Bescheid
gegeben und Kontaktdaten hinterlassen 13%
nichts 12%
Basis: Befragte, die schon einmal aus Versehen einen kleinen
Schaden an einem parkenden Auto verursacht haben. Prozentsumme größer
100, da Mehrfachnennungen möglich.
(1) Repräsentative forsa-Umfrage unter 1.005 Autofahrern ab 18
Jahren in Deutschland, November 2014
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/zdt-autoschramme
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