PresseKat - TÜV Rheinland: Richtiger Sitz und auffällige Farbe beim Skihelm bringen mehr Sicherheit / Ein Skih

TÜV Rheinland: Richtiger Sitz und auffällige Farbe beim Skihelm bringen mehr Sicherheit / Ein Skihelm kann Leben retten / Auf GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten

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(ots) - Kopfverletzungen gehören zwar zu den selteneren
Unfallfolgen auf Skipisten, doch im Falle eines Schädelbruchs oder
einer Hirnblutung sind sie besonders schwerwiegend. Da es auch auf
befestigten Pisten immer wieder zu Stürzen und Kollisionen kommt,
sollte kein Skifahrer auf die schützende Kopfbedeckung verzichten.
Das empfiehlt Christiane Reckter von TÃœV Rheinland. "Ein Skihelm kann
Leben retten, und wir appellieren an die Vernunft jedes Skifahrers,
auf der Piste kein Risiko einzugehen", sagt die Expertin.

Helme vor dem Kauf anprobieren

Bei der Wahl des richtigen Skihelms hilft das GS-Zeichen, das auch
von TÜV Rheinland vergeben wird. Das Prüfzeichen zeigt, dass der
jeweilige Helm die gesetzlichen Sicherheitsstandards gemäß der
Europäischen Norm für Ski- und Snowboardhelme (EN 1077) erfüllt.
Außerdem muss der Helm von Anfang an richtig gut sitzen. "Ein Skihelm
muss zur eigenen Kopfform passen. Er darf auf keinen Fall wackeln
oder hin und her rutschen", sagt Christiane Reckter. Am besten beim
Anprobieren den Kinnriemen offen lassen und dann den Kopf schütteln.
Bleibt der Helm fest an Ort und Stelle, sitzt er richtig. Ein
weiterer Tipp der Expertin: Eine auffällige Helmfarbe sorgt dafür,
dass der Träger auch bei Nebel auf der Piste gut gesehen wird.

Zwei verschiedene Helmtypen

Der Fachhandel unterscheidet zwischen Skihelmen der Klassen A und
B. Vollschalenmodelle der Klasse A bedecken Kopf, Schläfen und Ohren
des Trägers vollständig und sind dadurch strapazierfähiger. Sie
eignen sich besonders für Kinder und Rennfahrer. Helme der Klasse B
decken einen kleineren Schutzbereich ab, verfügen über eine gute
Belüftung und ermöglichen besseres Hören auf der Piste. B-Modelle
eignen sich daher eher für Skiläufer und Snowboarder. Übrigens: In
Ländern wie Italien oder Teilen von Österreich gilt eine Helmpflicht




für Kinder unter 15 Jahren. Auch wenn die Kleinen auf präparierten
Pisten mit dem Schlitten unterwegs sind, müssen sie dort einen Helm
tragen.



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Datum: 25.11.2014 - 13:00 Uhr
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