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Verbesserte zahnmedizinische Versorgung für pflegebedürftige Patientinnen und Patienten / KZBV und BZÄK zum BARMER GEK Pflegereport 2014

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(ots) - Anlässlich der heutigen Vorstellung des BARMER GEK
Pflegereports 2014 haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das Vorhaben der Bundesregierung
erneut begrüßt, ein zahnmedizinisches Präventionsmanagement im
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) festzuschreiben. Durch die
geplante Regelung (§ 22a SGB V) sollen Pflegebedürftige einen
rechtlich verbrieften Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von
Zahnerkrankungen erhalten.

"Ein solches Präventionsmanagement entspricht einer langjährigen
Forderung der Zahnärzteschaft. Es ermöglicht Menschen in
Pflegeinrichtungen die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe an
moderner Zahnheilkunde. In diesem Zusammenhang ist die Initiative der
BARMER GEK, mit dem aktuellen Pflegereport den derzeitigen Stand und
die künftigen Aufgaben im Bereich ambulanter und stationärer Pflege
aufzuzeigen, ein wichtiges Signal. Die flächendeckende und
wohnortnahe Sicherstellung und Ausweitung der zahnmedizinischen
Versorgung von Pflegebedürftigen ist bereits seit vielen Jahren eines
unserer vordringlichsten Anliegen, dessen Berechtigung durch den
Report noch einmal unterstrichen worden ist", sagte Dr. Wolfgang
Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: "Die
Mundgesundheit von Älteren, Pflegebedürftigen und Menschen mit
Behinderung ist signifikant schlechter als die der übrigen
Bevölkerung. Pflegebedürftige können sich oftmals nicht mehr
ausreichend selbst um Zahn- und Mundpflege kümmern. Auch die
Möglichkeiten, regelmäßig eine Praxis aufzusuchen, sind begrenzt.
Hier gilt es, durch eine Mischung aus klaren gesetzlichen Regelungen
und einer besonderen Fürsorge der Zahnmedizin Verbesserungen
herbeizuführen. Der geplante § 22a ist daher ein nachhaltiger




Fortschritt für betroffene Patienten bei der zahnmedizinischen
Prävention."

Ende des Jahres 2011 waren in Deutschland nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes etwa 2,5 Millionen Menschen
pflegebedürftig. KZBV und BZÄK haben bereits im Jahr 2010 das
gemeinsame Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter"
vorgelegt, um den oralen Gesundheitszustand pflegebedürftiger
Patienten und Patienten mit Handicap dauerhaft zu verbessern. Die im
April getroffene Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und
GKV-Spitzenverband gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, durch
Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen
pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort systematisch zu betreuen.
Eine Umfrage bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen hat ergeben,
dass bereits in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der
Neuregelungen bei stark steigender Tendenz bundesweit etwa 2000
Verträge abgeschlossen und seitens der Kooperationspartner gegenüber
den KZVen angezeigt wurden.



Pressekontakt:

KZBV: Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse(at)bzaek.de


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Datum: 25.11.2014 - 13:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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