(ots) - Nach Erhöhung des Versicherungsbeitrages
außerordentliche Kündigung möglich / Wechselzeitpunkt günstig:
Kfz-Haftpflichtprämie für Wechsler im Schnitt um 25 Prozent gesunken
/ Beitrag für Bestandskunden kann um fünf Prozent und mehr ansteigen
Erhöhen Versicherer die Beiträge für die Kfz-Versicherung, können
Kunden ihren bestehenden Vertrag auch nach dem Stichtag am 30.
November kündigen. Verbraucher, die ihr Sonderkündigungsrecht in
Anspruch nehmen, profitieren derzeit von den stark gesunkenen Preisen
in der Kfz-Versicherung: Seit August hat sich der durchschnittliche
Kfz-Haftpflichtbeitrag für Versicherungswechsler um 25 Prozent
verringert.
Für Bestandskunden kann sich der Versicherungsbeitrag 2015 um fünf
Prozent und mehr erhöhen. Einige Versicherungsunternehmen teilen die
Erhöhungen erst knapp vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen
Wechselstichtag mit, um Kündigungen zu verhindern.
CHECK24.de weist darauf hin, dass Versicherungskunden nach einer
Prämienerhöhung - unabhängig vom Wechselstichtag - das Recht zur
außerordentlichen Kündigung haben. Sie können ihren Vertrag innerhalb
eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung mit Bezug auf den
Preisanstieg außerordentlich kündigen.
Kfz-Beitrag für Versicherungswechsler seit August im Schnitt um 25
Prozent gesunken
Bestandskunden vieler Versicherungsunternehmen müssen mit
Preiserhöhungen von fünf Prozent und mehr rechnen. Das ergab eine
Stichprobe von CHECK24.de. Versicherungswechsler werden dagegen in
der wechselintensiven Zeit von den Assekuranzen umgarnt und
profitieren aktuell von den stark gesunkenen Kfz-Beiträgen: Die
durchschnittliche Haftpflichtprämie für Versicherungswechsler*) ist
von August bis November 2014 um 25 Prozent gefallen und liegt bereits
jetzt zwei Prozent unter dem niedrigsten Stand 2013 (Dezember 2013:
257 Euro).
Viele Versicherungsunternehmen benachrichtigen ihre Bestandskunden
erst kurz vor oder sogar erst nach dem Wechselstichtag über
Beitragsveränderungen für das folgende Versicherungsjahr. Grund dafür
ist, dass die Assekuranzen fürchten, durch hohe Preissteigerungen
viele Kunden zu verlieren. Außerdem sehen Verbraucher in den meist
intransparenten Rechnungen oft nicht, worauf die Beitragsänderung
zurückzuführen ist und wie hoch diese ausfällt.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Kfz-Versicherungsbeitrags
"Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann,
wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt",
erklärt Daniel Friedheim vom Vergleichsportal CHECK24.de. "Es gilt z.
B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine
andere Regional- oder Typklasse bedingt ist. Steigt der Beitrag durch
die Änderung prämienrelevanter Merkmale - beispielsweise indem der
Kunde einen weiteren Fahrer versichert - gilt das
Sonderkündigungsrecht nicht."
Ab der Benachrichtigung über die Prämienerhöhung haben
Versicherungskunden einen Monat Zeit schriftlich zu kündigen. Dabei
müssen sie sich explizit auf die Erhöhung der Beiträge beziehen -
andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30. November
ablehnen. Wirksam wird die Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages
erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gültig wird.
*)CHECK24-Haftpflichtprämienverlauf für Versicherungswechsler:
Grundlage der Daten sind mehr als zwei Millionen über CHECK24.de
getätigte Abschlüsse seit April 2009, Stand: 24.11.2014.
Ãœber die CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes
Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-,
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Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die
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Preise und Konditionen von zahlreichen Anbietern durchsucht, darunter
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CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz
durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren
Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse
generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben
werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 600 Mitarbeiter mit
Hauptsitz in München.
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