(ots) -
Nur wenige Wochen verbleiben, dann ist das Jahr 2014 vorbei - und
damit auch die Möglichkeit, sich die staatliche Riester-Förderung für
2012 zu sichern. Denn die Zulagen können nur zwei Jahre rückwirkend
beantragt werden, danach entfällt der Anspruch auf Förderung.
Seit 2008 fördert der Staat Wohneigentum als Möglichkeit der
privaten Altersvorsorge. Bis Mitte 2014 haben sich knapp 16 Millionen
Sparer für einen Riester-Vertrag entschieden. Davon entfallen rund
1,3 Millionen Verträge allein auf den Wohn-Riester, wie Zahlen des
Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zeigen. Damit hat sich die
Eigenheimrente hervorragend entwickelt. Im ersten Halbjahr 2014 haben
die Sparer rund 111.000 Wohn-Riester-Verträge* abgeschlossen. Das ist
ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vertragsbestand
Ende 2013. Die Zuwächse bei den Geldrente-Produkten fallen wesentlich
geringer aus.
"Ein Grund für die Beliebtheit von Wohn-Riester sind die
gesetzlichen Neuerungen, die zu Jahresbeginn 2014 in Kraft getreten
sind. Sie machen die Förderung noch flexibler und attraktiver", sagt
Joachim Klein von der LBS. So können Riester-Darlehen und
Riester-Bauspardarlehen seit diesem Jahr auch für die Umschuldung
bereits bestehender Immobilienfinanzierungen eingesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Kredit zum Kauf oder Bau
einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt wurde. Dies gilt
unabhängig vom Erwerbszeitpunkt. Bisher galt hier als Stichtag der 1.
Januar 2008. Davor erworbene Eigenheime waren von der Förderung
ausgeschlossen.
Darüber hinaus können Sparer ihr Riester-Guthaben nun auch zur
Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit
einsetzen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Besteuerung
des geförderten Kapitals: Bislang konnten Riester-Sparer nur zu
Beginn der Auszahlungsphase zwischen einer rabattierten
Einmalbesteuerung von 70 Prozent des geförderten Kapitals und der
Besteuerung in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr wählen. Seit
diesem Jahr besteht die Möglichkeit zur Einmalbesteuerung jederzeit
während der gesamten Auszahlungsphase.
*Die Zahlen beziehen sich auf den Nettozuwachs (den Zuwachs des
Vertragsbestands abzüglich der stornierten Verträge)
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