(ots) - Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
in Leipzig vom 26. November 2014, eine Ausweitung der Sonntagsarbeit
auch für Callcenter zu verbieten, erklärt der Präsident des Deutschen
Dialogmarketing Verbandes, Patrick Tapp:
"Das Urteil der Leipziger Richter ist mehr als lebensfremd. Die
Stimmungsmache vor Verkündung des Urteils erinnert doch sehr an die
Proteste gegen die damalige Liberalisierung des Ladenschlusses. Doch
was waren die Folgen? Die Verbraucher freuen sich heute, nicht mehr
gehetzt nach Büroschluss einkaufen zu müssen, die Verkäufer freuen
sich über Zuschläge und trotzdem haben die Kaufhäuser und Supermärkte
nicht die ganze Nacht geöffnet, wie von den Kritikern damals
befürchtet. Ganz im Gegenteil: Die Öffnungszeiten wurden dort
zurückgefahren, wo der Konsument sie nicht angenommen hat.
So ähnlich ist die Lage auch in den Callcentern. Von den rund eine
halbe Million Beschäftigten arbeitet nur ein Bruchteil an Sonntagen.
Ihre Arbeitgeber reagieren auf ein verändertes Verbraucherverhalten.
Wenn der Konsument an seinem freien Sonntag eine interessante Ware
entdeckt und sie per Telefon ordern will, so kann er dies tun. Aber
es geht nicht nur um Warenbestellungen. Wenn beispielsweise am
Wochenende in einer TV-Talkshow um Spenden für Erdbebenopfer geworben
wird, dann ermöglichen Callcenter-Mitarbeiter die Annahme solcher
dringend benötigten Zuwendungen.
Von einer schleichenden Aushöhlung der Sonntagsruhe kann also
keine Rede sein. Unter dem Vorwand der Fürsorge soll die Freiheit von
Konsumenten, Unternehmen und Beschäftigten weiter eingeschränkt
werden. Das kann man nun wirklich nicht gutheißen."
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