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Weihnachtsgeschenke in der Geschäftswelt: Zustimmung des Vorgesetzten einholen / TÜV Rheinland: Keine gesetzliche Wertgrenze / Interne Regeln festlegen / Kostspielige Geschenke zurückgeben

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(ots) - Weihnachten ist die Zeit des Schenkens. Doch was im
privaten Bereich als schöne Tradition gilt, kann in der Geschäftswelt
zu großen Problemen führen. Denn die Grenze zwischen netter Geste und
mutwilliger Bestechung verläuft fließend. Geschenke für Kunden,
Lieferanten und Geschäftspartner gelten zwar als unbedenklich,
solange sie angemessen sind. Doch was angemessen bedeutet ist
Auslegungssache. "Es gibt keine gesetzliche Wertgrenze, ab wann ein
Geschenk als Korruption gilt", erklärt Walter Schlegel,
Compliance-Experte bei TÃœV Rheinland. Compliance ist der Fachbegriff
für Regelkonformität im Geschäftsleben.

Kleine Sachgeschenke statt Geldgeschenke

Im öffentlichen Dienst gelten noch strengere Regeln als bei
Privatunternehmen: Zum Beispiel dürfen Angestellte der Müllabfuhr je
nach Bundesland entweder gar keine Geldgeschenke oder nur bis zu
einem Wert von 5 Euro annehmen. Auch bei Lehrern, Krankenschwestern
und Briefträgern sind kleine Sachgeschenke wie Süßigkeiten oder eine
Flasche Wein besser als Geldgeschenke. Wie hoch der Wert sein darf,
hängt von der jeweiligen Behörde ab. Als Richtwert gilt: Geschenke
bis zu einem Wert von 25 Euro sind angemessen. Eine Ausnahme besteht
für Selbstständige. Hausärzte oder selbstständige Handwerker dürfen
beispielsweise ein wertigeres Geschenk annehmen, ohne ein
Rechtsrisiko einzugehen.

Für Transparenz sorgen

Bei Missachtung droht im schlimmsten Fall nicht nur die Kündigung,
sondern sogar eine Freiheitsstrafe. Deshalb besser Rücksprache mit
seinem Vorgesetzten halten oder, falls vorhanden, mit dem
Compliance-Beauftragten des Unternehmens. Das schafft Transparenz und
vermeidet den Anschein von Käuflichkeit. Als Schenkender ist es gut,
sich im Vorfeld zu erkundigen, ob das geplante Geschenk angenommen
werden darf. Außerdem sollte das Präsent immer an die Arbeitsstelle




geschickt werden und niemals an die Privatadresse. So findet die
Schenkung nicht im Verborgenen statt. Bei kostspieligen Geschenken
ist es empfehlenswert, das Geschenk mit dem Hinweis zurückzuschicken,
dass es leider nicht angenommen werden darf.



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Datum: 27.11.2014 - 13:00 Uhr
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