(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die
Dreilinden gGmbH empfehlen allen deutschen Förderorganisationen einen
stärkeren finanziellen Einsatz für die Menschenrechte von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie Intersexuellen (LSBTI) in
Ländern des Globalen Südens und Ostens. "Obwohl das Thema LSBTI in
der internationalen Menschenrechtspolitik angekommen ist, stagnieren
die Beiträge deutscher staatlicher Geber im Vergleich zur letzten
Erhebung 201", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung der
Studie "Menschenrechte stärken! Deutsche Förderung von
LSBTI-Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten"
("Regenbogen-Philanthropie 3").
Ise Bosch, Geschäftsführerin der Dreilinden gGmbH und
Mitherausgeberin der Studie, forderte alle staatlichen und
nichtstaatlichen deutschen Geber auf, LSBTI stärker zu fördern.
"International sind die Fördermittel gestiegen, während die Beiträge
in Deutschland sogar leicht gesunken sind". Das entspreche nicht dem
unvermindert großen Handlungsbedarf zum Schutz von Menschen, die
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in
vielen Teilen der Welt durch Gewalt, Armut, Krankheit und
gesellschaftliche Ausgrenzung besonders gefährdet sind.
Die heute vorgelegte Studie "Regenbogen-Philanthropie 3"
dokumentiert die Zielsetzung und den finanziellen Umfang deutscher -
staatlicher wie privater - LSBTI-Förderung und ist damit weltweit die
einzige LSBTI-Geberstudie, die systematisch Informationen über die
Höhe und Art nicht nur der privaten, sondern auch der öffentlichen
Förderungen erfragt.
Studie: "Menschenrechte stärken! Deutsche Förderung von
LSBTI-Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten"
(Regenbogen-Philanthropie 3).
Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte / Dreilinden gGmbH.
Berlin 2014. Autor_innen: Persson Perry Baumgartinger und Irene Knoke
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