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Kölner Stadt-Anzeiger: Ethikrat gegen Regelung der Sterbehilfe im Strafrecht - Vorsitzende Woopen: Gremium sieht keine gesellschaftlichen Fehlentwicklungen

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(ots) - Köln. Der Deutsche Ethikrat will nach den Worten
seiner Vorsitzenden Christiane Woopen keine neuen strafrechtlichen
Regeln für den Suizid. "Insgesamt halten wir den Freiheitsgrundsatz,
der in Deutschland mit Blick auf den Suizid gilt, für eine sehr gute
Lösung: Weil der Suizid nicht strafbar ist, ist auch die Beihilfe zu
einem - frei verantworteten - Suizid nicht strafbar", sagte Woopen
dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstagausgabe). Das Gremium werde dem
Bundestag voraussichtlich schon im Dezember, also noch vor Beginn des
Gesetzgebungsverfahrens zum Thema "assistierter Suizid", eine
entsprechende Ad-hoc-Empfehlung geben, kündigte Woopen an. Im
Parlament fordern mehrere Gruppen fraktionsübergreifend ein Verbot
von Organisationen, die Hilfe bei der Selbsttötung anbieten.
Außerdem gibt es den Vorschlag, Ärzten den assistierten Suizid zu
erlauben, was derzeit im Standesrecht der Mediziner nicht vorgesehen
ist. "Wir sehen keine gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, die
dringend einer strafrechtlichen Regulierung durch den Gesetzgeber
bedürften", betonte Woopen. Organisierte Suizidhilfe bringe zwar
unnötige Gefahren mit sich. Der Staat müsse "nicht sein schärfstes
Schwert, das Strafrecht, schwingen", um Missbrauch vorzubeugen.
Alternativen müssten im Detail noch geprüft werden. "Aber in der
existenziellen Ausnahmesituation, in der ein kranker Mensch seinem
Leben ein Ende setzen möchte, sollte ein Arzt ihm helfend zur Seite
stehen können - nicht im Rahmen einer gesetzlichen Norm, sondern der
Gewissensentscheidung", sagte Woopen. Sie appellierte an die
Bundesärztekammer, diese beim assistierten Suizid künftig zu
akzeptieren. Der Ethikrat unterstütze die Position, dass Beihilfe
zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist, wolle aber die
Gewissensentscheidung im individuellen Vertrauensverhältnis zwischen




dem Patienten und seinem Arzt akzeptiert wissen. "Ohne Paragrafen,
Verfahrensvorschriften und am Ende gar einer Gebührenziffer."



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Datum: 28.11.2014 - 16:44 Uhr
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