(ots) -
Umzug, Familienausflug oder Spritztour - Gründe, das eigene Auto
an Verwandte oder Freunde zu verleihen, gibt es viele. "Es wird schon
nichts passieren", lautet dabei häufig das Motto. Sind die weiteren
Fahrer jedoch im Kfz-Versicherungsvertrag nicht eingetragen, kann es
im Schadenfall schnell teuer werden. CosmosDirekt zeigt, was
Autofahrer beachten müssen, wenn sie das eigene Fahrzeug verleihen.
Sein Auto an Freunde oder Familienmitglieder zu verleihen, ist für
viele Fahrzeugbesitzer ein selbstverständlicher Freundschaftsdienst.
Nur wenige Autobesitzer machen sich dabei bewusst, dass der andere
mit diesem Auto in einen Unfall verwickelt werden könnte. Zwar steht
die Unversehrtheit an erster Stelle - dennoch kann ein Unfall mit dem
geliehenen Wagen zur Belastungsprobe für die Freundschaft werden.
Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt erklärt, was bei
einem Autoverleih im Hinblick auf die Kfz-Versicherung zu beachten
ist.
Zusätzliche Fahrer immer angeben
Generell empfiehlt es sich, alle Personen in den
Kfz-Versicherungsvertrag aufzunehmen, die mit dem Wagen unterwegs
sind. "Bereits beim Abschluss einer Autoversicherung sollte man daher
überlegen, wer das Auto künftig nutzt. Hier kann zwischen
verschiedenen Versicherungsvarianten gewählt werden", so Wagner. Bei
der Ermittlung des zu zahlenden Beitrags spielt oft das Alter des
jüngsten Fahrzeugnutzers eine Rolle. So fallen meist für Fahranfänger
zwischen 18 und 24 Jahren höhere Beiträge an als für erfahrene
Autofahrer.
Nachzahlung statt Vergünstigung
Ist im Versicherungsvertrag angegeben, dass das versicherte
Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird,
profitiert der Versicherungsnehmer von günstigeren Beiträgen. Wird
das Auto dann ausgeliehen, kann das teuer werden. Bei einem Unfall
zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schäden, die einem Dritten
entstanden sind. Der Versicherte muss jedoch im Anschluss die
Beiträge nachzahlen, die er aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen
zuvor gespart hat. Zudem hat der Kfz-Versicherer die Möglichkeit,
eine Vertragsstrafe zu erheben. Dies kann ein kompletter
Jahresbeitrag sein. "Wer bei seiner Versicherung angibt, dass
beliebige Fahrer das Auto nutzen dürfen, ist in jedem Fall auf der
sicheren Seite", so Wagner.
Höherer Vollkasko-Beitrag nach einem Unfall
Verursacht ein im Kfz-Vertrag nicht angegebener Fahrer mit einem
geliehenen Auto einen Unfall, kommt die Vollkasko-Versicherung für
die Schäden am Fahrzeug auf - abzüglich einer ggf. vereinbarten
Selbstbeteiligung. Im Anschluss wird der Kfz-Versicherungsvertrag in
eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der
Versicherungsnehmer muss somit künftig einen höheren
Vollkasko-Beitrag zahlen. "Problematisch wird es, wenn für den Wagen
gar kein Vollkasko-Schutz besteht", sagt Kfz-Versicherungsexperte
Wagner. "Ein Unfall kann dann zur echten Belastungsprobe für die
Freundschaft werden. Denn auch die Privat-Haftpflichtversicherung
greift in diesem Fall nicht."
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