PresseKat - DEKRA: Verstärkte Kontrollen in der Vorweihnachtszeit / Nur ohne Alkohol in den Straßenverkehr (FO

DEKRA: Verstärkte Kontrollen in der Vorweihnachtszeit / Nur ohne Alkohol in den Straßenverkehr (FOTO)

ID: 1142934

(ots) -
Ab 0,5 Promille vier Wochen Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße

- Bei Verkehrsgefährdung: Schon 0,3 Promille können
Straftatbestand sein
- Null-Promille-Regelung für Fahranfänger und Personen unter 21
Jahren

Die Adventszeit ist eine gesellige Zeit: Weihnachtsmärkte oder
betriebliche Weihnachtsfeiern laden zum lockeren Beisammensein ein.
Die Experten von DEKRA empfehlen, dabei von vornherein An- und
Abreise sicher und unbeschwert zu planen und das eigene Auto - und
übrigens auch das Fahrrad - stehen zu lassen. Denn nicht allen ist
klar, welche Folgen schon ein vermeintlich geringer Alkoholeinfluss
haben kann. Und nicht umsonst legt die Polizei gerade in diesen
Wochen ein besonderes Augenmerk auf Alkoholkontrollen.

Den meisten Autofahrern wird noch bewusst sein, dass für die
Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr die 0,5-Promille-Grenze
gilt. Höhere Alkoholkonzentrationen im Blut gelten als
Ordnungswidrigkeit und werden mit vier Wochen Fahrverbot und - beim
ersten Mal - einer Geldbuße von 500 Euro geahndet. Auch die
Null-Promille-Regelung für Fahranfänger und Kraftfahrer unter 21
Jahren ist allgemein bekannt.

"Kaum jemand weiß aber, dass bei einer Verkehrsgefährdung, also
etwa bei einem Unfall, schon bei 0,3 Promille ein Straftatbestand
bestehen kann", so DEKRA Verkehrspsychologe Wilhelm Petersen. "Das
gilt im übrigen auch für Radfahrer." Wenn aber der Führerschein wegen
einer Alkoholfahrt entzogen ist, kommt oft eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) hinzu, ehe die
Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann. Ab 1,1 Promille Alkohol im
Blut hat der Kraftfahrer auch ohne jede Gefährdung eine Straftat
begangen.

Die konkreten Tipps der DEKRA Verkehrsexperten:

- Nicht nur den Heimweg planen. "Wenn Alkohol getrunken wird,




sollten Sie am besten gar nicht erst mit dem Auto zur Feier
fahren", so Petersen. "Planen Sie stattdessen im Vorfeld Hin-
und Heimfahrt alternativ."

- Alkoholabbau ist langsam. Die Abbaugeschwindigkeit von Alkohol
im menschlichen Körper liegt in der Regel zwischen 0,1 und 0,15
Promille in der Stunde. Das entspricht in etwa einem kleinen
alkoholischen Getränk. "Wichtig ist auch: Sie können den
Alkoholabbau nicht durch Kaffee, Schwitzen, Schlafen oder andere
Geheimmittel beschleunigen", so der DEKRA Experte.

- Vorsicht, Restalkohol! "Wenn es abends feucht-fröhlich war und
spät wurde, ist morgens der Alkohol womöglich noch nicht so weit
abgebaut, dass Sie wieder fahren dürfen", sagt Wilhelm Petersen.
"Man sollte auch hierbei immer daran denken, dass bei 0,3
Promille der Straftatbestand beginnen kann und dass für
Fahranfänger immer 0,0 Promille gilt."

- Zu guter Letzt: Alkohol und Medikamente können verheerende
Wechselwirkungen auslösen. Und Drogen sind im Straßenverkehr
immer absolut tabu.

Im 2014 neu geregelten Fahreignungsregister wird der Führerschein
schon bei einem Stand von 8 Punkten entzogen. Ordnungswidrigkeiten
schlagen hier ab 0,5 Promille Blutalkohol oder bei Drogeneinfluss
immer mit zwei Punkten zu Buche. Erst nach fünf Jahren werden sie im
Register wieder gelöscht.

"Bis zum Stand von fünf Punkten können Sie durch die freiwillige
Teilnahme an einem Fahreignungsseminar noch einen Punkt abbauen", so
der DEKRA Verkehrspsychologe. Ansprechpartner für solche Seminare
sind online zu finden unter www.dekra.de/bff-standorte.



Pressekontakt:
DEKRA e.V. Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
Tel. +49.711.7861-2386
wolfgang.sigloch(at)dekra.com


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Datum: 02.12.2014 - 10:10 Uhr
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