Internetseiten und Online-Shops können bis zu 50 Abmahnfallen enthalten. Betreiber der Online-Angebote können sicher sein, dass spezialisierte Abmahnanwälte diese Abmahnfallen finden. Mit dem günstigen Abmahncheck von Gepruefte-Seite.de können diese Abmahnfallen ganz einfach entschärft werden.
(firmenpresse) - Internetseiten und Online-Shops können bis zu 50 Abmahnfallen enthalten. Betreiber der Online-Angebote können sicher sein, dass spezialisierte Abmahnanwälte diese Abmahnfallen finden. Mit dem günstigen Abmahncheck von Gepruefte-Seite.de können diese Abmahnfallen ganz einfach entschärft werden.
Es vergeht kein Tag in Deutschland, an dem eine Internetseite oder ein Online-Shop nicht in eine Abmahnfalle stolpert. Die Besonderheit: Diese Abmahnfallen stellt niemand anders: Sie entstehen, weil ein Webseiten- oder Online-Shop-Anbieter eine wichtige Angabe vergessen – oder eine falsche Angabe verwendet hat.
Auch wenn Abmahnanwälte keine Abmahnfallen aufstellen: Sie sind Experten darin, Abmahnfallen zu entdecken. Das machen sie natürlich nicht selbst. Sie beschäftigen jede Menge günstiger Hilfskräfte überall in der Welt – und verdienen sich mit diesem Geschäftsmodell eine goldene Nase.
Für die Anbieter von Internetseiten und Webshops ist es extrem schwierig, eine abmahnsichere Online-Präsentation auf die Beine zu stellen. Dazu ist das Online-Recht in vielen Fällen zu kompliziert. Dazu kommt, dass sich die Anforderungen und Pflichten permanent ändern. Weil neue Gesetze kommen oder neue Urteile gesprochen werden.
Es macht deshalb Sinn, einen spezialisierten Dienstleister wie www.gepruefte-seite.de zu nutzen. Die Experten von Gepruefte-Seite.de checken bis zu 50 Punkte. Eine Verkaufsseite ist da natürlich umfangreicher und komplizierter als eine Internetseite, auf der es nichts zu kaufen gibt – z. B. die Internetseiten von Anwälten, Beratern, Coaches und Freiberuflern.
Nach der gründlichen Prüfung von Webseite oder Web-Shop bekommt der Anbieter einen Bericht. Gibt es keine Abmahnfalle, bekommt die Internetpräsenz das Gütesiegel von Gepruefte-Seite.de verliehen. Dies kann einfach in die Seiten eingebunden werden – und zeigt Besuchern, dass die Seite erfolgreich überprüft wurde.
Danach erhält der Nutzer von Gepruefte-Seite.de 12 Monate lang den Newsletter des Unternehmens. Hier werden über die neuesten Entwicklungen im Internetrecht berichtet. So können notwendige Anpassungen vom Nutzer selbst ganz einfach vorgenommen werden. Das gibt mehr Sicherheit gegen Abmahnungen.
Ebenfalls im Angebot enthalten ist das Kundenmeinungstool bzw. Kundenbewertungstool. Das kann auch ganz einfach auf der Internetseite oder im Online-Shop integriert werden – und sorgt für einen Vertrauensbonus bei Besuchern der Seite. Ist ein Angebot von den Kunden gut bewertet, schafft das wertvolles Vertrauen.
Das gesamte Prüfpaket inklusive Abmahn-Check, Abmahn-Infodienst und Kundenmeinungstool gibt’s bei www.gepruefte-seite.de für Internetseiten ab 12,90 EUR und für Online-Shops ab 24,90 EUR.
Mit dem Service von www.gepruefte-seite.de kann das Abmahnrisiko von Webseiten und Online-Shops gesenkt werden. Seiten und Shops werden überprüft. Ist die Überprüfung erfolgreich, sind Seite oder Shop zertifiziert und können das Gütesiegel „Geprüfte Seite“ nutzen.
Bei Gepruefte-Seite.de gibt es die zwei unterschiedlichen Gütesiegel „Basis“ und „Premium“. Beim Basis-Gütesiegel werden 9 – und beim Premium-Gütesiegel 12 Bereiche unter die Lupe genommen. „Basis“ ist für Internetseiten – „Premium“ für Shops gedacht.
Überprüft werden z.B. Impressum, Anbieterkennzeichnung, Adresse, AGBs, Datenschutz, Verweise und Links, Lieferbedingungen, Widerruf, Rückgabe, Zahlungsmöglichkeiten und vieles mehr. Nach der Prüfung von bis zu 50 Kriterien bekommt der Betreiber von Seite oder Shop einen Prüfbericht.
Ist alles in Ordnung, kann das Gütesiegel geführt werden. Auf Wunsch kann der Webseiten- oder Webshop-Betreiber auch ein Kundenbewertungstool buchen. Damit können die Kunden Shop, Service und Angebot bewerten. Das erfreut die Kunden und schafft Vertrauen bei neuen Besuchern des Internetangebots.
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