(ots) - Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Cord Peter Lubinski, befasste sich in seinem
Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung
schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsplan 2015.
Gesamtvolumen des Haushalts und Rentenausgaben
Das Gesamtvolumen des Haushalts der Deutschen Rentenversicherung
Bund für 2015 beträgt nach Lubinskis Worten rund 140,5 Milliarden
Euro. Die veranschlagten Rentenausgaben der Deutschen
Rentenversicherung Bund beliefen sich nach dem Haushaltsplan auf rund
121,5 Milliarden Euro.
Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner
Der zweitgrößte Ausgabenposten seien die Aufwendungen für die
Krankenversicherung der Rentner mit rund 8,5 Milliarden Euro.
"Angesichts dieser Größenordnung wird deutlich, dass wir die
Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in
Deutschland aufmerksam verfolgen müssen", sagte Lubinski.
Ausgaben für Rehabilitation
Mit einem Anteil von rund 2 Prozent am Haushaltsvolumen werden für
2015 Ausgaben für die Rehabilitation in der Deutschen
Rentenversicherung Bund in Höhe von rund 2,84 Milliarden Euro
geplant, so Lubinski. Er verwies darauf, dass die Ausgaben für
Rehabilitation gut angelegte Beitragsmittel seien. Die
Rentenversicherung könne so den Versicherten in einer Vielzahl von
Fällen den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. Statt einer
vorzeitigen Rentenzahlung würden dann weiter Beiträge entrichtet.
Neben der rein wirtschaftlichen Betrachtung sollte aber nicht
vergessen werden, dass den Betroffenen dadurch eine erheblich größere
Lebensqualität ermöglicht wird, so Lubinski.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Lubinski ging in seinem Bericht weiter auf die Verwaltungs- und
Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Nach dem
Haushaltsansatz lägen die Verwaltungs- und Verfahrenskosten bei 1,2
Prozent des gesamten Haushaltsvolumens. Die Verwaltungs- und
Verfahrenskosten lägen damit klar unter der für das Haushaltsjahr
2015 festgeschriebenen Grenze.
Mütterrente
Lubinski verwies in seinem Bericht darauf, dass inzwischen nahezu
alle der etwa 4,7 Millionen bei von der Deutschen Rentenversicherung
Bund zu bearbeitenden Mütterrenten ausgezahlt worden seien. Damit
hätten bereits mehr als 99 Prozent der Anspruchsberechtigten die
erhöhten Rentenzahlungen erhalten. Lediglich knapp 25.000 Fälle seien
noch von der Sachbearbeitung manuell abzuschließen und anzuweisen.
Aber auch dieses dürfte die Rentenversicherung - wie versprochen -
bis zum Jahresende geschafft haben, so Lubinski. Die Deutsche
Rentenversicherung Bund habe damit einmal mehr ihre
Leistungsfähigkeit auch als Organisation unter Beweis gestellt.
Anhebung der Untergrenze bei der Nachhaltigkeitsrücklage
Lubinski macht in seinem Bericht auf die Forderung der
Rentenversicherung aufmerksam, dass die gesetzlich vorgesehene
Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben bei der Nachhaltigkeitsrücklage
deutlich anzuheben sei. Denn nach den der Rentenversicherung zur
Verfügung stehenden Daten müsse davon ausgegangen werden, dass in
wenigen Jahren die Nachhaltigkeitsrücklage auf die Mindestausstattung
abgeschmolzen sein werde. 0,2 Monatsausgaben seien nicht ausreichend,
um im Jahresverlauf genügend Liquidität zur Sicherstellung der
Rentenzahlungen zur Verfügung zu haben. Es sei unverzichtbar im
Interesse des Erhaltes der Stabilität der gesetzlichen
Rentenversicherung, dass die Reserven ausreichen, um bei
kurzfristigen unterjährigen Schwankungen eine pünktliche
Rentenzahlung aus eigener Kraft zu gewährleisten, so Lubinski.
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
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