(ots) - "Angesichts des demografischen Wandels und des
Ziels, Menschen im Alter auch künftig zufriedenstellend zu versorgen,
begrüßen wir alle Maßnahmen, die einen längeren Verbleib in einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit fördern, ihnen dies aber
auch ermöglichen", sagte der Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Dr. Axel Reimann, in seinem Bericht an die
heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung.
Reimann ging in seinem Bericht auf die Möglichkeiten des flexiblen
Ãœbergangs in Rente ein, die es heute schon gebe. Derzeit erhielten
rund 37 Prozent aller Neurentner schon vor Erreichen der
Regelaltersgrenze von 65 Jahren und drei Monaten eine Rente und
nähmen dafür Rentenabschläge von durchschnittlich 78 Euro pro Monat
in Kauf. Hingegen hätten nur gut zwei Prozent der Neurentner den
Rentenbeginn noch weiter hinausgeschoben und würden dafür dauerhafte
Rentenzuschläge von 0,5 Prozent pro Monat des Aufschiebens erhalten,
so Reimann.
Reimann sprach sich gegen Vorschläge aus, die derzeit geltenden
Zuschlagssätze umzugestalten. Die heutige Regelung sei
versicherungsmathematisch korrekt kalkuliert und könnte bereits
erhebliche Rentenvorteile bringen: Ein Standardrentner könne seine
monatliche Rente durch die Zuschläge und eine versicherungspflichtige
Weiterarbeit um insgesamt mehr als 100 Euro oder 8,4 Prozent erhöhen,
wenn er seinen Rentenzugang um ein Jahr aufschiebe, so Reimann.
Reimann ging schließlich auf Forderungen ein, dass eine
Weiterarbeit neben der Vollrente anders als heute zusätzliche
Rentenanwartschaften begründen solle. Diese Forderungen seien
nachvollziehbar, da der Arbeitgeber heute in diesem Fall zwar seinen
Beitragsanteil an die Rentenversicherung entrichte, daraus aber kein
zusätzlicher Rentenanspruch für die Betroffenen entstünde. Er
betonte, dass bei möglichen Änderungen auf das Verhältnis von
entstehendem Verwaltungsaufwand und zusätzlichem Rentenanspruch
geachtet werden müsse. Eine Beibehaltung des Status quo sei jedoch
auch vertretbar, da das Bundesverfassungsgericht die bestehende
Regelung bereits bestätigt habe, so Reimann.
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
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