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Pflegewohngruppen: Zwölf Personen sind nach Gesetzesänderung erlaubt / Einsehen mit Pflegewohngruppen, die nach Landesrecht erlaubt und durch Bundesrecht untersagt werden sollten

ID: 1143871

(ots) - Das Pflegezeitgesetz wird genutzt, um vor
Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes ein Problem zu
beseitigen: Der Familienausschuss des Bundestages hat am heutigen 3.
Dezember 2014 in letzter Sekunde einen Fehler behoben, der sich in
die geplante Änderung von § 38 a SGB XI eingeschlichen hatte. Nach
der Neuregelung hätten Pflegebedürftige zwar weiterhin Anspruch auf
einen monatlichen Zuschlag gehabt, wenn sie in ambulant betreuten
Wohngruppen leben - allerdings sollte die Zahlung der zukünftig 205
Euro monatlich nur noch erfolgen, wenn nicht mehr als zehn Personen
in einer WG wohnen. In den meisten Bundesländern liegt die bisherige
rechtliche Obergrenze aber bei zwölf Bewohnern, und dementsprechend
sind in letzter Zeit auch zahlreiche Zwölfer-WGs entstanden.

Die geplante Einschränkung hätte für viele Wohngruppen, die sich
nach den Landesvorschriften ausgerichtet haben, eine
Existenzgefährdung bedeutet. "In der Umsetzung wären zwei WG-Bewohner
weggefallen, um die benötigte Präsenzkraft finanzieren zu können und
den anderen das Dach über dem Kopf zu erhalten." So beschreibt Bernd
Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa), die Konsequenzen, die eine derartige Neuerung
gehabt hätte. "Außerdem liegt es auf der Hand, dass auf ein volles
Dutzend ausgelegte und kalkulierte Wohngruppen von alten Menschen mit
zwei leer stehenden Zimmern nicht mehr wirtschaftlich gewesen wären",
fügt Meurer hinzu.

Der bpa hatte sich seit Bekanntwerden der geplanten Änderung für
eine Harmonisierung der Regelungen und die Einführung eines
Bestandsschutzes eingesetzt, um die Problematik aufzulösen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in




Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel:.
030-30878860, www.bpa.de


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Datum: 03.12.2014 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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