PresseKat - Abmahnwelle durch RA Christoph Becker für Apotheker Hartmut Rudolf Wagner

Abmahnwelle durch RA Christoph Becker für Apotheker Hartmut Rudolf Wagner

ID: 1144089

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Apotheker Hartmut Rudolf Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch-Hall durch Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig

(firmenpresse) - Aus aktuellem Anlass weist die Rechtsanwaltskanzlei Tino Gunkel darauf hin, dass derzeit Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig im Auftrag des Apothekers Hartmut Rudolf Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch-Hall, an zahlreiche Apotheken wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versandt hat. Grund für die Abmahnwelle sei, dass durch die abgemahnten Apotheker angeblich gegen das Wettbewerbsrecht, das Heilmittelwerberecht und gegen die Apothekenbetriebsordnung verstoßen worden sein soll. Betroffen sind offenbar maßgeblich Apotheken, die einen Versandhandel mit Arzneimitteln betreiben.

Verlangt werden die Abgabe einer weitreichenden Unterlassungserklärung, sowie die Bezahlung von Schadensersatz. Der Streitwert, nach dem sich die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite berechnen, wird auf 230.000,-EUR festgesetzt, woraus sich zu erstattende Anwaltskosten in Höhe von 2.792,90 EUR ergeben sollen. Unabhängig von der Frage, ob die Abgemahnten tatsächlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben und ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis zu dem Abmahner gegeben ist, gibt es hier gewichtige Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Abmahnrechtes.

Betroffene Apotheker sollten auf keinen Fall die vorgegebene Unterlassungserklärung ohne eine genaue rechtliche Überprüfung unterzeichnen, sondern sich stets durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beraten lassen.

Im Falle einer Abmahnung sind folgende Verhaltensregeln besonders wichtig: Unterschreiben Sie nichts! Zahlen Sie nichts! Kontaktieren Sie nicht die gegnerischen Anwälte oder den Gegner selbst! Lassen Sie sich immer anwaltlich beraten!

Gern können Sie sich kostenlos und unverbindlich an mich wenden, um abzuklären, ob die Abmahnung in Ihrem Falle dem Grunde nach berechtigt oder unberechtigt ist und wie man am Besten weiter vorgeht. Kosten entstehen erst, wenn Sie mich beauftragen für Sie tätig zu werden. Rufen Sie mich einfach an - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.





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Rechtsanwalt Tino Gunkel beschäftigt sich seit 2004 schwerpunktmäßig mit dem Apothekenrecht. Er ist unter anderem darauf spezialisiert, Apotheker hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Internetauftritte, der Versandhandelstätigkeit und bei Abmahnungen zu beraten und zu vertreten.

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Datum: 04.12.2014 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher


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