(ots) - Ohne Winterreifen kann es teuer werden - Die Tage
werden kürzer und kälter. Des Deutschen liebstes Fortbewegungsmittel,
das Auto, sollte in den Wintermodus umgerüstet werden. Nur dann gibt
es im Falle eines Unfalls kein böses Erwachen. Spätestens, wenn
Matsch und Glätte wieder die Straßen beherrschen, sind sie für jedes
Auto Pflicht: die Winterreifen. Wer ohne diese bei einer
Polizeikontrolle erwischt wird oder sogar an einem Unfall beteiligt
ist, muss seit 2010 nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern
gefährdet obendrein auch noch seinen Versicherungsschutz. Dr. Klein
erklärt die wichtigsten Regeln.
Laut Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung sind Winterreifen oder
auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte Pflicht. Wer
bei diesen widrigen Witterungsbedingungen mit Sommerreifen fährt und
von der Polizei kontrolliert wird, erhält ein Bußgeld von 60 Euro und
einen Punkt in Flensburg. Behindert ein Auto mit Sommerreifen den
Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro; bei einem Unfall werden 120
Euro fällig.
Eine falsche Bereifung kann bei einem Unfall außerdem den
Versicherungsschutz des Autofahrers gefährden. Zwar leistet die
Kfz-Haftpflichtversicherung auch, wenn im Winter ein Unfall mit
Sommerreifen verursacht wurde und übernimmt damit die Begleichung des
Schadens am Auto des Unfallgegners. Die Kaskoversicherung kann
allerdings die Zahlung anteilig kürzen oder sogar verweigern. So kann
es sein, dass man auf dem Schaden am eigenen Auto sitzenbleibt.
So bleibt der Versicherungsschutz erhalten
Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, sollten auf ein
Fahrzeug, das bei Schnee und Glätte bewegt wird, unbedingt
Winterreifen montiert werden. Diese verfügen über ein spezielles
Gummi-Reifenprofil, das sich bei niedrigen Temperaturen nicht so
stark verhärtet und dadurch eine bessere Straßenlage des Fahrzeuges
auf zugeschneiten oder vereisten Straßen sichert. "Empfehlenswert ist
grundsätzlich, sich bei Winterreifen an die O-bis-O-Regel zu halten",
sagt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. "Nach dieser
Regel sollten die Winterreifen von Oktober bis Ostern am Auto
verbleiben." So sind Autofahrer bei einem plötzlichen Wintereinbruch
auf der sicheren Seite. Mit einem Zwinkern ergänzt er: "Wer dieses
Jahr bis Ende November mit dem Umrüsten gewartet hat, hat wohl auch
nichts falsch gemacht."
Zudem muss das Profil der Reifen regelmäßig kontrolliert werden.
Denn wer mit einer zu geringen Profiltiefe fährt, riskiert ebenfalls
seinen Versicherungsschutz. Mindestens 1,6 Millimeter tief sollte das
Reifenprofil sein, eine optimale Haftung erreichen Winterreifen laut
Experten erst ab einer Tiefe von vier Millimeter.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie auf
www.drklein.de/kfz-versicherung.html.
Ãœber Dr. Klein
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für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein
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zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
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zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den
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