PresseKat - Bundesweite Versichertenbefragung: Pflegebedürftige bewerten MDK-Begutachtung positiv

Bundesweite Versichertenbefragung: Pflegebedürftige bewerten MDK-Begutachtung positiv

ID: 1144307

(ots) - 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit
der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis der ersten
bundesweiten Versichertenbefragung, die ein neutrales Unternehmen im
Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die
repräsentative Befragung belegt zudem, dass die MDK-Gutachter von 90
Prozent der Versicherten als kompetent, hilfsbereit und freundlich
wahrgenommen werden. Bundesweit sind bislang 13.016 Fragebögen
ausgewertet worden. Die Medizinischen Dienste werden die
Befragungsergebnisse nutzen, um ihre Dienstleistungsorientierung
auszubauen.

"Die Ergebnisse der Versichertenbefragung zeigen, dass die
Versicherten den MDK als kompetenten und einfühlsamen Partner in der
Pflegebegutachtung wahrnehmen. Das spricht für die hohe
Dienstleistungsqualität der Medizinischen Dienste", sagt Dr. Peter
Pick, Geschäftsführer des MDS. 87 Prozent der Befragten gaben an,
dass sie sowohl mit der Information über die Begutachtung als auch
mit dem persönlichen Kontakt und dem Auftreten der Gutachter
zufrieden sind.

Die Ergebnisse der Befragung bestärken die Medizinischen Dienste
darin, ihre Dienstleistungsqualität weiter zu verbessern. So äußerten
die Versicherten den Wunsch nach einem stärkeren Eingehen auf ihre
individuelle Pflegesituation. Sie wünschten sich auch mehr Beratung,
eine verständlichere Erklärung des Vorgehens und mehr Zeit bei der
Begutachtung. In diesen Bereichen lagen die Zufriedenheitswerte
zwischen 75 und 85 Prozent. "Auch wenn diese Zufriedenheitswerte
positiv sind, so wollen wir in diesen Bereichen besser werden.
Geplant sind Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und
Schulungsaktivitäten", erläutert Dr. Pick.

Die Medizinischen Dienste gehen davon aus, dass durch die
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der 2015 auf den




Gesetzgebungsweg gebracht werden soll, die individuelle
Pflegesituation besser in der Pflegebegutachtung berücksichtigt
werden kann. Denn künftig wird bei der Begutachtung nicht mehr das
Minutenzählen, sondern das Erfassen der Alltagskompetenz der
Pflegebedürftigen im Fokus stehen. Das neue Verfahren soll alle
Dimensionen der Pflegebedürftigkeit erfassen. Damit erhalten auch
Betroffene mit gerontopsychiatrischen und kognitiven Einschränkungen
einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

In Zukunft werden fortlaufend Versichertenbefragungen von dem
unabhängigen Institut M+M Management und Marketing Consulting GmbH
durchgeführt. Die Ergebnisse von 2014 werden in Berichtsform am 15.
April auf den Internetseiten veröffentlicht.

Hintergrund

Die Medizinischen Dienste führen Jahr für Jahr bis zu 1,4
Millionen Pflegebegutachtungen durch. 2013 wurden 1,1 Millionen
Begutachtungen bei Pflegebedürftigen zuhause und 308.000 im
Pflegeheim vorgenommen. Nach dem Gesetz haben die Versicherten einen
Anspruch darauf, spätestens fünf Wochen nachdem sie bei ihrer
Pflegekasse einen Antrag gestellt haben, zu erfahren, welche
Leistungen sie erhalten. In über 99 Prozent der Fälle geschieht dies
innerhalb dieser Frist. In knapp 82 Prozent der Pflegebegutachtungen
ist das Verfahren sogar innerhalb von drei Wochen abgeschlossen. Dies
kommt den Versicherten unmittelbar zugute. Denn gemeinsam mit der
Pflegekasse sorgen die Medizinischen Dienste dafür, dass die
Versicherten schnell und zuverlässig ihre Leistungen aus der
Pflegeversicherung bekommen.

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, das 2012 vom Bundestag
verabschiedet wurde, sieht vor, dass die Medizinischen Dienste
regelmäßig Versicherte befragen. Diese Befragungen erfolgen
unabhängig und neutral. Dabei werden bundesweit einheitliche
Fragebögen und Anschreiben verwendet, die unter wissenschaftlicher
Begleitung entwickelt und durch eine neutrale Stelle ausgewertet
werden.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den
GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er
koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die
Zusammenarbeit der MDK.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK)
begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im
Auftrag der Pflegekassen.



Pressekontakt:
MDS e.V., Michaela Gehms,
Tel.: 0201 8327-115, E-Mail: m.gehms(at)mds-ev.de


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Datum: 04.12.2014 - 11:55 Uhr
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