(ots) - Ob Smartphone, Kaschmirpullover oder
Kaffeemaschine: Wer seinen Lieben zu Weihnachten hochwertige
Geschenke macht, hebt die Kassenzettel meistens auf. Geht etwas
kaputt, können die Beschenkten die Ware auch noch Monate später
reklamieren - zumindest wenn der Beleg dann noch lesbar ist. "Viele
Geschäfte drucken ihre Kassenzettel auf Thermopapier aus. Bei diesem
Material besteht die Gefahr, dass die Schrift bereits nach einigen
Wochen oder Monaten vollständig verblasst ist", sagt Michael Rempel,
Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, solche
Kassenzettel sicherheitshalber zu kopieren oder einzuscannen.
Für den Handel hat Thermopapier viele Vorteile: Die Drucker
brauchen keine Farbbänder und halten lange. Doch billiges
Thermopapier "altert" schnell. Im schlimmsten Fall ist die Schrift
bereits nach wenigen Wochen nicht mehr lesbar. "Dann ist es natürlich
schwierig nachzuweisen, wo und wann ein Kunde die Ware gekauft hat",
sagt R+V-Experte Rempel. Sein Tipp: für teure Einkäufe um eine
zusätzliche Quittung auf normalem Papier bitten. Das gilt
insbesondere, wenn die Schrift schon beim Einkauf kaum zu entziffern
ist.
Eine Kopie auf normalem Papier oder ein Scan sind bei der
Reklamation hilfreich - Verbraucher sollten jedoch besser den
verblassten Zettel mit vorgelegen. Wer gar keinen Kaufbeleg hat, aber
mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlt hat, kann unter Umständen auch
den Kontoauszug oder die Abrechnung als Kaufnachweis nutzen.
"Theoretisch ist auch eine Zeugenaussage möglich, aber das ist für
den Händler oft problematisch", so Michael Rempel.
Kassenzettel dunkel aufbewahren
Zusätzlich können Verbraucher selbst dafür sorgen, dass die Bons
nicht so schnell verblassen. So ist es ratsam, das empfindliche
Papier dunkel zu lagern, beispielsweise in einer Schachtel. Die
Weichmacher in Klarsichthüllen beschleunigen hingegen den
Alterungsprozess. Auch die Geldbörse ist durch mögliche Gerbstoffe
kein guter Aufbewahrungsort.
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