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Mindestlohngesetz: Aufzeichnungspflichten für Zustellunternehmen vereinfacht / Zusteller-Branchenworkshop des DDV im Januar 2015

ID: 1144767

(ots) - Am 4. Dezember 2014 wurde die MiLoAufzV
(Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung
nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
verkündet. Zu den damit eingetretenen Vereinfachungen und zu den
weiteren Auswirkungen des Mindestlohngesetzes für die
Prospektverteilbranche wird der DDV im Januar 2015 einen
verbandsübergreifenden Workshop für alle Unternehmen der
Zustellbranche durchführen, der an die erfolgreiche
Auftaktveranstaltung vom 15. Januar 2013 anknüpfen wird.

Die Verordnung, die am 1.Januar 2015 in Kraft treten wird, regelt
die Dokumentationspflichten bei sogenannten "eigenverantwortlichen,
mobilen Tätigkeiten", zu denen insbesondere auch die Zustellung von
Haushaltwerbung ("Zustellung von Druckerzeugnissen") gehört. Für
diesen Anwendungsbereich gilt nun, dass nicht die Lage der
Arbeitszeit (also Beginn und Ende), wohl aber weiterhin die Dauer der
Arbeitszeit im Sinne des Mindestlohngesetzes dokumentationspflichtig
ist, soweit keine anderen rechtlichen oder vertraglichen Vorgaben zur
konkreten Lage der Arbeitszeit bestehen.

Rolf Schlosser, stellvertretender Vorsitzender des Councils
Zustellung im DDV: "Die Verordnung bringt in puncto Bezahlung der
Mitarbeiter unseren Zustellunternehmen endlich Rechtssicherheit zu
einem sehr schwierigen Umsetzungsdetail des Gesetzes."

Patrick Tapp, Präsident des DDV ergänzt: "Es ist erfreulich, dass
es der Politik kurz vor dem Start des Mindestlohngesetzes noch
gelungen ist, eine Portion Augenmaß bei der gewiss nicht einfachen
Detailanwendung der gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn
einzubringen." Der DDV hatte sich in im Rahmen der Einführung des
Mindestlohns immer wieder für die Interessen der DDV-Mitglieder stark
gemacht und war unter anderem offizieller Partner im Branchendialog




der Bundesregierung.



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Datum: 05.12.2014 - 10:05 Uhr
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