(ots) -
Der Datenschutzbeauftragte des Vereinigten Königreichs, der
Information Commissioner, greift in letzter Minute in eine Anhörung
vor einem englischen Berufungsgericht ein. Bei dem Verfahren versucht
Google erneut, Verbraucher daran zu hindern, in England gegen das
Unternehmen zu klagen. Google stützt seine juristische Argumentation
darauf, Verbraucher, die aufgrund eines Eingriffs in ihre
Privatsphäre keinen finanziellen Schaden erlitten haben, seien nicht
klageberechtigt.
Der Information Commissioner, der für die Regulierung von
Internetunternehmen und der Nutzung privater Daten zuständig ist, hat
das Berufungsgericht aufgefordert, in dem Fall zu intervenieren.
Damit unternimmt der Beauftragte einen ersten Schritt, um britische
Verbraucher dabei zu unterstützen, Google in die Verantwortung zu
nehmen.
In ihrer Eingabe bei Gericht schrieben die Anwälte des
Commissioner: "Der Commissioner wünscht die Eingabe zu machen, dass
hier ernste Fragen ... dazu verhandelt werden müssen, ob die
Auslegung von Schäden aus Absatz 13 des Data Protection Act (DPA)
auch Schäden nicht finanzieller Art umfassen sollte" - unabhängig
davon, ob die Argumentation von Google juristisch korrekt ist.
Google führte an, dass eine im Januar getroffene Entscheidung von
Richter Justice Tugendhat vom obersten Zivilgericht, Klagen von
Verbrauchern gegen das Unternehmen in England zuzulassen, falsch sei,
da "der vorgebliche Eingriff in die Privatsphäre durch die Verwendung
von Cookies [durch Google] nicht so schwerwiegend ist, dass Artikel 8
[des Human Rights Act von 1998] greift" und somit hier "kein
ernsthafter Verfahrensgrund vorliegt". Das Unternehmen führt an, dass
der Vorwurf unbegründet sei, weil die Verbraucher keinen finanziellen
Schaden erlitten haben.
Marc Bradshaw, einer der drei Kläger in diesem Fall, begrüsste das
Eingreifen des Information Commissioner: "Wir freuen uns sehr über
diese Massnahme des Commissioner. Wir haben uns mehrfach schriftlich
an sein Büro gewandt und ihn gebeten, einzugreifen und die britischen
Verbraucher beim Schutz ihrer Privatsphäre zu unterstützen. Zwar ist
Google ein Grossunternehmen mit umfangreichen Ressourcen, aber es
muss die Verbraucher dennoch mit Respekt behandeln, indem es ihre
Wünsche respektiert und ihre Privatsphäre nicht verletzt. Wir hoffen
sehr, dass der Information Commissioner sich vor Gericht selbst davon
überzeugen wird, welche umfangreichen technischen und juristischen
Mittel Google heranzieht, um sein Handeln zu rechtfertigen und sich
verzweifelt dagegen zu wehren, sich vor englischen Gerichten
verantworten zu müssen. Er wird erkennen, dass er handeln muss, um
weiteres Fehlverhalten dieses monopolistischen Giganten zu
unterbinden. Jeder Bürger dieses Landes hat ein Recht auf
Privatsphäre, und Google verstösst gegen dieses Grundrecht, egal, ob
es uns nun Geld kostet oder nicht. Die Argumentation, es ginge
ausschliesslich um Geld, ist typisch für Google."
Dan Tench, der Partner der Anwaltskanzlei Olswang, der die Kläger
vertritt, sagte: "Die Intervention des Information Commissioner in
diesem Fall freut uns sehr. Hier entscheidet sich, ob Google vor
englischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden kann, oder ob
Eingriffe in die Privatsphäre nur dann geahndet werden, wenn der
Verbraucher dabei einen finanziellen Schaden erleidet. Ein Richter
des obersten Zivilgerichts hat bereits entschieden, dass Google sich
diesen Vorwürfen inhaltlich stellen muss."
Am kommenden Montag wird Google das Berufungsgericht ersuchen, die
Klage, die von drei Mitgliedern der Google Governance Campaign als
Musterverfahren vorgebracht wurde, abzuweisen. 170 potenzielle Kläger
sind bereits registriert, und Millionen Apple-Benutzer weltweit
könnten ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
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