(ots) - Zu den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Krankenhausreform erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof.
Dr. Frank Ulrich Montgomery:
Berlin, 08.12.2014
"Dass sich Bund und Länder mit dem Umbau unseres
Krankenhaussystems beschäftigen, zeugt zumindest von einem gewissen
Bewusstsein für die drängenden Probleme in unseren Kliniken.
Ernüchternd sind jedoch die Ergebnisse und lassen an den antiken
Ausspruch denken: Der Berg kreißt und gebiert eine Maus.  Da tagen
Bund und Länder monatelang im Geheimen und heraus kommt ein dünnes
Eckpunktepapier, das außer den aus dem Koalitionsvertrag längs
bekannten Ankündigungen kaum etwas substanziell Neues zu bieten hat.
Wenn  aus der Krankenhausreform noch etwas werden soll, müssen Bund
und Länder inhaltlich nachlegen. Zumindest sind einige der
angekündigten Vorhaben durchaus sinnvoll. Es ist gut, dass sich die
Finanzierung der Betriebskosten in Zukunft etwas mehr an den
tatsächlichen Kosten der Kliniken orientiert und dass Krankenhäuser,
die in einem hohem Maße Notfallstrukturen vorhalten müssen,
finanziell besser gestellt werden. Wir begrüßen auch die vorgesehene
stärkere Berücksichtigung der vielfältigen Aufgaben der
Universitätsmedizin und von Zentren bei der Vergütung. In anderen
wichtigen Bereichen hätte die Arbeitsgruppe die Ursachen für
Fehlentwicklungen analysieren und konzeptionelle Lösungsvorschläge
erarbeiten müssen. Stattdessen betreibt sie Symptombekämpfung. So
wird zur Abwicklung defizitärer Häuser ein Sonderfonds eingerichtet.
Nach dem Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche" wird gute Qualität belohnt
und schlechte bestraft. Weitere Instrumente zur Leistungssteuerung
werden implementiert und die Kontrollaktivitäten des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen ausgebaut. Der Politik muss endlich klar
werden, dass gute medizinische Versorgung nicht zum Nulltarif zu
haben ist. Wenn sie eine Qualitätsoffensive in der
Krankenhausversorgung ausruft, dann muss sie auch für eine
qualitätssichernde Finanzierung des stationären Sektors sorgen. Das
fängt mit der Reform des starren und unflexiblen
Fallpauschalensystems an. Krankenhäuser und Kostenträger brauchen bei
ihren Budgetverhandlungen mehr Ermessensspielräume, damit die
Sicherstellung der wohnortnahen Krankenhausbehandlung in
strukturschwachen Gebieten ebenso berücksichtigt werden kann, wie die
Finanzierung von Extremkostenfällen.
Ebenso dringender Reformbedarf besteht bei der
Investitionsförderung durch die Bundesländer. Die Investitionsmittel
sind seit 1991 um rund 30 Prozent gesunken - und das trotz stetig
steigender Anforderungen an die Krankenhäuser. Das daraus entstandene
Defizit beläuft sich bundesweit auf mehr als 30 Milliarden Euro. Und
in den Eckpunkten verpflichten sich die Länder gerade einmal, den
Durchschnitt ihrer Krankenhausausgaben der Jahre 2012 bis 2014
fortzuführen. Dadurch aber würde die Unterfinanzierung der letzten
Jahre allenfalls beibehalten. Der Investitionsstau ließe sich so nie
auflösen. Wir brauchen deshalb  klare und einklagbare Verpflichtungen
der Länder für Krankenhausinvestitionen und auch der Bund muss
ergänzend Mittel zur Verfügung stellen."
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