(ots) - Das Bundesverfassungsgericht wird am 17. Dezember
entscheiden, ob die derzeit bestehenden Vorteile bei der Vererbung
und Verschenkung von unternehmerischem Vermögen verfassungswidrig
sind. Für Familienunternehmer kann ein entsprechendes Urteil
weitreichende Folgen haben.
"Sollte das Gericht eine Verfassungswidrigkeit feststellen,
entfiele unter Umständen bereits mit dem Urteil oder ab der Vorlage
eines entsprechenden neuen Gesetzentwurfs der Vertrauensschutz und
mithin die Möglichkeit, unternehmerisches Vermögen legal ohne jede
Schenkungsteuerbelastung auf die Kinder zu übertragen. In diesem Fall
bestünde unmittelbarer akuter Handlungsbedarf für alle Unternehmer,
deren Unternehmen einen Verkehrswert von mehr als 667.000 Euro hat",
so der Experte für Erbschaftsteuer Dr. Hellmut Götz von der BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Denn die bei einem künftigen Erbgang
oder einer Schenkung anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer würde
dramatisch ansteigen.
Heute kann ein Unternehmen - gleichgültig ob es einen Wert von 1
Mio. Euro oder 100 Mio. Euro hat - noch völlig steuerfrei übertragen
werden. Voraussetzung ist nur, dass der Beschenkte/Erbe in den
folgenden sieben Jahren bestimmte Kriterien beachtet. Dies wird
danach nicht mehr möglich sein. Und die Möglichkeit der Stundung der
Erbschaft- oder Schenkungsteuer würde dem Betroffenen kaum
weiterhelfen, da das Finanzamt hierfür 6 % Zinsen pro Jahr berechnet.
In heutiger Zeit ein völlig unangemessener und unattraktiver
Zinssatz.
"Familienunternehmer sollten für ein entsprechendes Urteil
gewappnet sein und im Fall der Fälle rasch handeln", betont Götz.
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