PresseKat - Kfz-Versicherung: Berliner und Hamburger 2014 am wechselfreudigsten

Kfz-Versicherung: Berliner und Hamburger 2014 am wechselfreudigsten

ID: 1146441

(ots) -
Niedersachsen am wenigsten wechselaffin / Versicherungsnehmer aus
dem Osten Deutschlands wechselaffiner als aus dem Westen / Mit
Kfz-Sonderkündigungs-Rechner prüfen, ob außerordentliche Kündigung
möglich

Autobesitzer aus Berlin wechselten 2014 häufiger ihre
Kfz-Versicherung als Versicherungsnehmer aus anderen Bundesländern.
Auf Platz zwei liegen Hamburger. Am wenigsten wechselaffin waren
Versicherungsnehmer aus Niedersachsen, gefolgt von Saarländern und
Baden-Württembergern. Verbraucher aus dem Osten Deutschlands waren
insgesamt deutlich wechselaffiner als aus dem Westen.

Das ist das Ergebnis einer aktuellen CHECK24-Auswertung. Das
Vergleichsportal hat dazu alle zwischen Dezember 2013 und November
2014 von Privatpersonen über CHECK24.de abgeschlossenen
Kfz-Versicherungen für Pkw analysiert. Ausgewertet wurden die Angaben
von Versicherungswechslern zu ihrem Wohnort und zum
Erstzulassungsdatum ihres Fahrzeugs.*)

Wechsel der Kfz-Versicherung: Berliner 2014 am wechselfreudigsten

Berliner haben 2014 im Verhältnis zur Anzahl zugelassener
Privat-Pkw am häufigsten ihre Kfz-Versicherung über CHECK24.de
gewechselt (Index von 2,11). Hamburger (1,53) liegen auf dem zweiten
Rang. Am wenigsten wechselaffin waren Versicherungsnehmer aus
Niedersachsen (0,81), gefolgt von Saarländern und
Baden-Württembergern (je 0,83). Möglicher Grund: In diesen Regionen
ist die Bindung an den Versicherungsmakler oft noch eng.

Fahrzeugbesitzer aus den östlichen Bundesländern (1,25) waren
deutlich wechselfreudiger als aus den westlichen (0,94). Im Osten
Deutschlands ist das verfügbare Jahreseinkommen pro Kopf geringer als
im Westen - möglicherweise ein Grund dafür, dass Verbraucher vermehrt
Sparpotenziale wahrnehmen.**)

Die meisten Verbraucher, die 2014 über CHECK24.de ihre




Kfz-Versicherung wechselten, besitzen einen Pkw, der maximal fünf (34
Prozent) bzw. zwischen sechs und zehn (33 Prozent) Jahre alt ist. Nur
zwei Prozent hatten ein über 20 Jahre altes Fahrzeug.

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel der Kfz-Versicherung nach
Stichtag

Erhöhen Versicherer die Beiträge für die Kfz-Versicherung, können
Kunden ihren bestehenden Vertrag auch nach dem Stichtag am 30.
November kündigen.

"Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann,
wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt",
erklärt Daniel Friedheim vom Vergleichsportal CHECK24.de. "Es gilt z.
B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine
andere Regional- oder Typklasse bedingt ist. Steigt der Beitrag durch
die Änderung prämienrelevanter Merkmale - beispielsweise indem der
Kunde einen weiteren Fahrer versichert - gilt das
Sonderkündigungsrecht nicht."

Ab der Benachrichtigung über die Prämienerhöhung haben
Versicherungskunden einen Monat Zeit schriftlich zu kündigen. Dabei
müssen sie sich explizit auf die Erhöhung der Beiträge beziehen -
andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30. November
ablehnen. Wirksam wird die Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages
erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gültig wird.

Mit dem Kfz-Sonderkündigungs-Rechner auf CHECK24.de können
Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ein Recht zur außerordentlichen
Kündigung ihres Versicherungsvertrages haben.

*)Details zur Methodik sowie zu den Auswertungsergebnissen unter:
http://ots.de/rHKAr .

**)Quelle: Statista unter http://ots.de/dKW3Z, aufgerufen am
5.12.2014.

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Datum: 10.12.2014 - 07:30 Uhr
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