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Bearbeitungsgebühren: Verjährungsfrist beachten!

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Die Bearbeitungsgebühren bei Krediten sind rechtswidrig. Wer sich diese von den Banken zurückholen will, muss sich beeilen.

(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden und Tausende von Verbrauchern sind glücklich über die Entscheidung. Denn die Bearbeitungsgebühren, die von den Banken bei der Vergabe eines Kredites erhoben werden, sind rechtwidrig. Entsprechend können Verbraucher dieses Geld von den Banken zurückholen. Doch wer sich über einen kleinen oder auch großen finanziellen Regen freuen möchte, muss sich beeilen.

An die Frist denken
Es ist wichtig, dass bis zum 31.12.2014 eine Erstattung der Bearbeitungsgebühren bei den Banken in schriftlicher Form eingereicht wird. Dies gilt vor allem dann, wenn in den letzten zehn Jahren und vor dem 01.01.2012 die Gebühren an die Bank gezahlt wurden. In diesem Fall verjährt nach dem 31.12.2014 der Anspruch auf die Erstattung und die Verbraucher gehen dann leer aus. Deshalb ist ein schnelles Handeln gefragt und auch erforderlich.

Warten und Geduld haben
Wer die Erstattung der Bearbeitungsgebühren bereits beantragt hat oder dies noch tun möchte, muss sich in der Regel aber in Geduld üben. Denn auch wenn die Banken die Gebühren zzgl. der Zinsen bezahlen, so kann dies jedoch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind auch nicht alle Banken so unkompliziert und zahlen direkt an die Kunden die entsprechenden Beträge. Allen voran gibt es wohl Ärger mit der Sparkasse. Hier müssen die Verbraucher einen langen Atem haben und zudem auch nicht selten die Hilfe eines Rechtsanwaltes oder des Ombudsmann in Anspruch nehmen.

Wir können helfen
Wenn auch Sie Ihre Bearbeitungsgebühren von der Bank wieder haben wollen, können wir Ihnen helfen. Die Finanzpraxis arbeitet mit verschiedenen Netzwerkpartnern zusammen, die sich auf diese Materie spezialisiert haben. Bewährt und vor allem hochprofessionell arbeiten wir, damit Sie am Ende zum gewünschten Ziel kommen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite



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Datum: 10.12.2014 - 09:15 Uhr
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Ansprechpartner: Stefan Schneider
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Kategorie:

Finanzwesen


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