(ots) - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen
grundsätzlich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Stärkung
der Gesundheitsförderung und der Prävention. Das geht aus der
Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervor, die ihr Verband, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute auf ihrer Website
veröffentlicht hat. In der Stellungnahme unterstreicht die DGUV, dass
die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungszweige eine
bedeutende Rolle für eine wirksame Prävention von Erkrankungen und
Unfällen hat. Kritik übt die DGUV an der unzureichenden Einbindung
der Sozialpartner.
Gesetzlicher Auftrag der Unfallversicherung ist es seit jeher,
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren durch eine umfassende Prävention zu verhindern.
"Unsere Arbeit zeigt, wie erfolgreich Prävention sein kann, wenn sie
in die Lebenswelten der Menschen eingebunden wird", erklärt der stv.
DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Walter Eichendorf mit Verweis auf die
seit Jahren sinkende Zahl der Arbeitsunfälle. Dieser Grundgedanke
soll mit dem Gesetz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden.
Um eine nationalen Präventionsstrategie aufzubauen, kommt der
Kooperation der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung eine
besondere Bedeutung zu. Gesetzliche Unfallversicherung und
Krankenkassen haben hier bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt. Die
Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist ein Beispiel gelungener
Zusammenarbeit auf Bundesebene. "Ziel muss es künftig sein, die
betriebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz in Betrieben
und Bildungseinrichtungen noch enger zu verzahnen", so Eichendorf.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat allerdings auch kritische
Anmerkung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Bislang haben die
Sozialpartner in der geplanten Nationalen Präventionskonferenz
lediglich eine beratende Stimme. "Das erscheint nicht angemessen",
sagt der DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer.
"Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften spielen bei der
Gesundheitsvorsorge in Betrieben und Bildungseinrichtungen eine
zentrale Rolle und müssen bei diesem Thema Einfluss nehmen können."
Auf Kritik stößt auch, dass eine nachgeordnete Bundesbehörde wie
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über
Beiträge der Unternehmen und Versicherten finanziert werden soll.
Breuer: "Die BZgA soll künftig Leistungen zur Prävention durchführen
und dafür von den Krankenkassen eine Finanzierung erhalten. Damit
wird einer selbstverwalteten Sozialversicherung Spielraum genommen.
Bundesbehörden müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden."
Weiterführende Informationen auch in DGUV Kompakt, 11/2014:
http://www.dguv.de/de/mediencenter/DGUV-Kompakt/2014/index.jsp
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