(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk wendet sich anlässlich
des morgigen "Flüchtlingsgipfels" der Ministerpräsidenten der Länder
mit Bundeskanzlerin Merkel gegen Pläne der Bundesländer, unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge aus finanziellen Gründen innerhalb
Deutschlands umzuverteilen. Stattdessen braucht es eine bundesweite
Strategie zur Aufnahme dieser Flüchtlingskinder, die finanzielle
Ausgleichszahlungen zwischen Kommunen und Bundesländern vorsieht. Das
Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Aufnahme von
Flüchtlingskindern eindringlich die Einhaltung der
UN-Kinderrechtskonvention an, die den Vorrang des Kindeswohls
festschreibt.
"Bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat das
Kindeswohl Vorrang, nicht die finanzielle Situation von Ländern und
Kommunen. Daher sind die Forderungen abzulehnen, aus Kostengründen
eine Verteilung über das gesamte Bundesgebiet vorzunehmen.
Flüchtlingskinder sind keine Verschiebemasse, sondern Kinder, die
unseren besonderen Schutz brauchen. In vielen Großstädten gibt es
bereits spezielle Angebote für diese Kinder. Eine Verteilung nach dem
sogenannten Königsteiner Schlüssel würde für viele der bestehenden
guten Strukturen das Aus bedeuten. Das darf nicht sein", betont
Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen
Kinderhilfswerkes.
Eine erfolgreiche Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen hängt entscheidend ab von der unmittelbaren Inobhutnahme
durch die Jugendämter und einem Clearingverfahren ohne Druck. Hier
können Bedürfnisse, Meinung und Aufenthaltsperspektive des Kindes
geklärt werden, wie es der Vorrang des Kindeswohls laut
UN-Kinderrechtskonvention verlangt. Diese erfolgreiche Praxis würde
durch eine Verteilung nach monetären Gesichtspunkten zunichte
gemacht.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kann die Erarbeitung
einer bundesweiten Strategie zur Aufnahme von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe nur in einem
gemeinsamen Dialog aller beteiligten Akteure gelingen.
Unterschiedliche Aufnahmebedingungen in den Kommunen, weiterhin
bestehende Unsicherheiten im Verhältnis von Jugendhilfe- und
Ordnungsrecht sind Hindernisse, die derzeit die Arbeit erschweren.
Basis für ein gemeinsames Agieren könnten die im Mai 2014
veröffentlichten "Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Landesjugendämter" sein, die ausgehend von den rechtlichen
Rahmenbedingungen Vorgangsweisen für einen kindeswohlorientierten
Umgang entwerfen.
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