PresseKat - Einführung des Mindestlohns in der Taxibranche: Fluch oder Segen?

Einführung des Mindestlohns in der Taxibranche: Fluch oder Segen?

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Ab dem 1. Januar 2015 gilt auch für die rund 200.000 angestellten Taxifahrer in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Diese neue Regelung verunsichert die Branche. Manch ein Taxiunternehmen sieht sich mitunter sogar in seiner Existenz bedroht.

(firmenpresse) - Auch die Taxigenossenschaft beäugt die Einführung des Mindestlohns kritisch. Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) prognostiziert die Reduktion des Fahrzeugbestands und die Abschaffung von rund 50.000 Arbeitsplätzen. Das ist jeder vierte Arbeitsplatz!

Notwendig werde dieser Schritt, um die erhöhten Lohnkosten zu decken. Denn Taxifahrer werden bislang nicht nach Stundenlohn, sondern mit einer Umsatzbeteiligung von etwa 40 bis 45 Prozent bezahlt. 60 Prozent gehen ans Unternehmen. Damit liegt der durchschnittliche Stundenlohn eines Fahrers derzeit bei etwa 6,50 Euro.

Viele Taxifahrer fürchten jetzt um ihren Arbeitsplatz. Und auch der Endkunde darf sich fürchten: Taxifahren wird im neuen Jahr deutlich teurer werden. Bei einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro müssen nach Meinung von Gutachtern die Kosten für Taxi-Fahrten bundesdurchschnittlich um 25 Prozent steigen. Das wiederum bedeutet für Unternehmer einen Kundenverlust. Denn nicht jeder kann und will sich Taxifahren dann noch leisten.

Um das Dilemma zu umgehen, werden die Taxler zukünftig möglicherweise nach zwei Modellen bezahlt: Arbeitszeit gibt 8,50 Euro, Arbeitsbereitschaft bringt weniger. Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gilt Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit und ist zu vergüten. Die Höhe regelt jedoch der Arbeitsvertrag.

Insgesamt ist die Einführung des Mindestlohns eher als Fluch denn als Segen zu betrachten. Taxiunternehmen werden in Zukunft an anderer Stelle als dem Lohn sparen müssen, um ihr Geschäft rentabel zu halten. Eine Stellschraube ist die Taxiversicherung. Ein stimmiges Versicherungskonzept ohne Zuviel und ohne Zuwenig erhalten Taxiunternehmen von der FVO Versicherungsmakler GmbH & Co KG – erreichbar unter http://www.taxiversicherungen-deutschland.de. Das unabhängige Versicherungsmaklerunternehmen hat sich auf Taxi-Versicherungen spezialisiert und arbeitet mit allen führenden deutschen Versicherungsgesellschaften zusammen. Durch speziell ausgehandelte Rahmenverträge erhalten Kunden Sonderkonditionen und erzielen somit optimale Lösungen aus Preis und Leistung.




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Datum: 10.12.2014 - 15:21 Uhr
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