(ots) - In nur sieben Jahren ist es NEUSTART gelungen,
das Ehrenamt in der Bewährungshilfe Baden-Württembergs als feste
Größe zu etablieren; aktuell engagieren sich bereits ca. 650 Bürger
in der ehrenamtlichen Betreuung von 1.300 Klienten. Im gleichen
Zeitraum hat sich die Anzahl erteilter Aufträge im
Täter-Opfer-Ausgleich nahezu vervierfacht. 2007: 470 Aufträge; 2014:
ca. 1.800 Aufträge. Die Entwicklung im Kontext der Gerichtshilfe ist
analog. Bereits jetzt lässt sich prognostizieren, dass 2014
mindestens 3.800 Aufträge zu erwarten sind; - 2007 waren es noch
2.000 Aufträge.
Bundesweit geringste Widerrufsquote in der Bewährungshilfe
Ein weiterer Indikator für den Erfolg der freien Trägerschaft ist
die bundesweit geringste Widerrufsquote: nur 18,5 Prozent aller
Bewährungshilfeunterstellungen wurden im Jahr 2013 widerrufen. 2004,
im letzten Jahr vor Beginn des zweijährigen NEUSTART Pilotprojekts,
lag die Widerrufsquote noch bei 21,5 Prozent. "Diese positive
Entwicklung ist das Resultat einer erheblich gesteigerten
Arbeitseffizienz, was sich u.a. darin dokumentiert, dass die
Fallbelastung unserer Mitarbeiter von 96 auf 68 reduziert werden
konnte", resümiert Christian Ricken, Geschäftsführer für
Sozialarbeit, wesentliche Vorzüge des NEUSTART Unternehmensmodells.
Evaluierungsbericht des Justizministeriums anerkennt Reformerfolg
Die Bilanz der NEUSTART Geschäftsführung wird durch den - im März
2014 publizierten - Evaluierungsbericht des Justizministeriums
explizit bestätigt: "Die Wirtschaftlichkeit konnte deutlich
gesteigert werden. Die fachlich-strukturelle Qualität ist gestärkt
worden, während die Gesamtkosten konstant gehalten werden konnten",
d.h. so Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche
Angelegenheiten "der Erfolg unserer Reform wird auch von unabhängigen
Experten anerkannt".
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt das Modell der
freien Trägerschaft
Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom
27.11.2014 ist kein Verweis darauf, dass unser Erfolg in Frage
gestellt würde", erklärt Körner. "Moniert wurde nur, dass das
Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die
Sozialarbeit im Justizvollzug in seiner aktuellen Form einzelnen
beamtenrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Die freie
Trägerschaft in der Bewährungs- und Gerichtshilfe wird hingegen
bestätigt", betont Körner, der für die nächsten Jahre weitere
Reformschritte ankündigt.
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