(ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die
Bundesregierung am Morgen des 11. Dezember 2014 nochmals
nachdrücklich aufgefordert, von dem geplanten Eingriff in die
grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit abzusehen. Der dbb
Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt kritisierte wenige Stunden vor
der Abstimmung zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett die
geplanten tiefgreifenden Einschnitte in das bewährte deutsche
Arbeitskampfrecht: "Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken. Obwohl Streikrecht und Friedenspflicht im Gesetzestext
nicht ausdrücklich erwähnt werden, ist doch das ganze Gesetz darauf
ausgerichtet, Arbeitskämpfe kleinerer Gewerkschaften dadurch zu
untersagen, dass sie von Arbeitsgerichten stets als
unverhältnismäßig, weil auf ein rechtlich unmögliches Ziel gerichtet,
angesehen würden. Außerdem wird auch das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung tangiert, wenn die
Gewerkschaftszugehörigkeit der Beschäftigten ohne deren Zustimmung
offengelegt wird, um die Stärke einer Gewerkschaft im 'Betrieb' zu
messen." Sollte die Zwangstarifeinheit tatsächlich in der
vorgesehenen Form vom Gesetzgeber beschlossen werden, bleibe dem dbb
nur der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Dauderstädt: "Natürlich
werden wir den Rechtsweg beschreiten. Die Koalitionsfreiheit ist ein
viel zu hohes Gut, um sie zum Gegenstand kurzsichtiger
Tauschgeschäfte zwischen BDA, DGB und Bundesregierung zu machen. Wir
sind sicher, dass das Projekt in seiner jetzigen Form einer Prüfung
in Karlsruhe nicht standhalten würde und können die Bundesregierung
vor diesem Hintergrund nur warnen, das Gesetzesvorhaben weiter zu
verfolgen. Die Politikerverdrossenheit in der Bevölkerung - auch und
vor allem im öffentlichen Dienst - wird weiter gefördert, wenn
Bundesregierung und Bundestag immer öfter Gesetze beschließen, die
über kurz oder lang vom Bundesverfassungsgericht nachgebessert oder
kassiert werden müssen."
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dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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