(ots) -
Unfallgefahr Wildwechsel - Im Herbst und Winter sind sie besonders
häufig: Unfälle zwischen Autos und Wildtieren. Vor allem in den
frühen Morgen- und Abendstunden müssen Autofahrer mit Wildwechsel
rechnen. Kommt es zum Zusammenstoß, stellt sich auch die Frage nach
der Schadensregulierung. Dr. Klein erklärt, welche Versicherung für
die Folgen eines Wildunfalls aufkommt.
Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherer lag die Zahl der
Wildunfälle im Jahr 2013 bei rund 247.000. Besonders häufig sind
Zusammenstöße mit Wildschweinen und Rehen. "Wer eine
Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, braucht sich um das
Begleichen der Reparaturkosten keine Sorgen zu machen", erklärt
Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. Dabei ist es dann
unerheblich, ob es zu einem Zusammenprall mit dem Wild kam oder der
Schaden durch Ausweichen entstanden ist.
Wann zahlt die Teilkasko?
Bei Teilkaskoversicherungen beschränken zahlreiche
Versicherungsanbieter die Ãœbernahme der Kosten nur auf Kollisionen
mit Haarwild. Zum Haarwild gehören u.a. Fuchs, Hirsch, Reh,
Wildschwein und Hase. Viele Versicherungen bieten
Erweiterungsoptionen des Teilkaskoschutzes an, um auch die
Unfallschäden mit anderen Tiergruppen wie beispielsweise Haus- und
Weidetieren abzudecken. Einige Versicherer haben diese Tiergruppen
inzwischen standardmäßig in ihre Wildschadensklausel mit
eingeschlossen.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel nur Schäden, die
durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind. Der Autofahrer
ist dabei in der Beweispflicht. Das heißt: Eindeutige Unfallspuren
müssen am Fahrzeug erkennbar sein und eine Bescheinigung über den
Wildunfall sollte durch den Jagdpächter oder die Polizei ausgestellt
sein.
Schwieriger ist die Lage, wenn dem Tier ausgewichen und dabei ein
Schaden verursacht wurde. Hier muss der Teilkaskoversicherte
nachweisen, dass durch das Ausweichmanöver größerer Schaden
verhindert werden konnte. Dies ist in der Regel nur durch Zeugen
möglich. Laut BGH-Urteil (Az.: IV ZR 321/95) sind Ausweichunfälle mit
Kleintieren und Federwild nicht abgesichert. Grund hierfür: Die
Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben und der Schaden beim Überfahren
sei geringer als die mutmaßlichen Unfallschäden bei einem
Ausweichmanöver.
Richtiges Verhalten bei Wildunfällen
In vielen Fällen kann ein Wildunfall vermieden werden: "In
Gebieten mit häufigem Wildwechsel, wie in der Nähe von Wäldern,
Wiesen oder Feldern, ist es ratsam, langsamer und aufmerksamer zu
fahren", so Gawarecki. "Taucht Wild auf, sollte abgeblendet und
gehupt werden. Und: Lässt sich der Unfall nicht mehr vermeiden, ist
es besser, das Lenkrad festzuhalten und zu bremsen, als dem Tier
auszuweichen." Kommt es zum Wildunfall, müssen Autofahrer die Polizei
benachrichtigen und sich eine Wildbescheinigung ausstellen lassen, um
den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Hilfreich sind auch Fotos
vom Tier und dem beschädigten Fahrzeug.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung und Wildwechsel finden
Sie auf www.drklein.de/kfz-versicherung.html.
Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.bit.ly/1sfk0QN
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