(ots) - Die kalifornische Max Sound
Corporation (OTCQB: MAXD) hat Anfang Dezember beim Landgericht
Mannheim Klage wegen der Verletzung eines in allen wichtigen Ländern
gültigen Videostreaming-Patents gegen Google Inc., Mountain View,
USA, Google Commerce Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH,
Hamburg, sowie gegen die Google-Tochter YouTube, San Bruno, USA,
eingereicht.
Die börsennotierte kalifornische Technologie-Firma Max Sound
Corp., Erfinderin des MAX-D HD Audio Standards, ist Inhaberin einer
weltweiten Lizenz des Patents EP 2 026 277, das es erlaubt, digitale
Inhalte mit einer geringeren Datenkapazität und damit deutlich
kostengünstiger zu versenden und zu streamen. Das Patent geht auf
eine Erfindung der ebenfalls kalifornischen VSL Communications, eine
Tochter der Vedanti Systems Ltd., zurück.
Max Sound Corp. und VSL Communications haben bereits auf der IFA
2014 in Berlin erste Erfolge im Kampf gegen die Patentverletzungen
verzeichnen können. So hatte das Landgericht Berlin Einstweilige
Verfügungen erlassen, die zwei Anbietern von Android-Produkten
verbot, für deren Produkte auf der weltweit größten
Unterhaltungselektronikmesse zu werben.
In der Klage beim Landgericht Mannheim macht Max Sound Corp.
geltend, dass das eigene Patent durch alle Produkte auf dem Markt
verletzt wird, die für Videokompression das Format H.264 benutzen.
Dazu gehören insbesondere aktuelle Versionen des
Google-Betriebssystems Android, welches auf vielen Mobiltelefonen und
Tablet-Geräten verwendet wird. Die Klage richtet sich gegen die
aktuellen Google-Produkte Nexus 5, Nexus 6, Nexus 9, Chromebook und
Chromecast.
Google hatte 2010 Interesse an einer Ãœbernahme der VSL angemeldet
und im Rahmen der Prüfung der Akquisition auch umfassenden Einblick
in die Videostreaming Technologie erhalten. Obgleich die Gespräche
mit Google beendet wurden und alle vertraulichen Informationen wieder
zurückgegeben werden mussten, hat Google das erlangte Know-How über
die VSL Technologie in seinen eigenen Videoformaten benutzt, ohne
eine Lizenz zu erwerben.
Max Sound Corp. sieht des Weiteren durch den Videodienst der
Google-Tochter YouTube das Patent als verletzt an, in dem das neuere
Format VP8 zusätzlich zu H.264 verwendet wird. In der Klage verlangt
Max Sound Informationen über Gewinn und Schäden bezüglich jedes
Videos, welches in einem der relevanten Formate nach Deutschland
gestreamt wurde.
Eine Gerichtsentscheidung wird innerhalb der nächsten zwölf Monate
erwartet.
John Blaisure, CEO von Max Sound Corp.: "Kein Unternehmen kann
sich dem Recht entziehen. Wir fühlen uns absolut dazu verpflichtet,
unsere IP-Werte zu sichern und zu schützen, sei es gegen kleine oder
große Marktteilnehmer."
Max Sound Corp. setzt mit der neuen Klage ihre internationale
Strategie zur umfassenden Durchsetzung ihrer Schutzrechte fort.
Nachdem Vedanti Systems Ltd. und Max Sound Corp. bereits in den USA
Klagen unter anderem gegen Google und deren Tochtergesellschaft
YouTube eingereicht hatten, wird nun auch das europäische Patent
durchgesetzt.
Max Sound hat mit der Durchsetzung ihrer Rechte die auf
gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzleien ARNOLD RUESS,
Düsseldorf, und WITTMANN HERNANDEZ, München, beauftragt.
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