(ots) - Anlässlich der heutigen Sitzung der 348.
Kultusministerkonferenz (KMK) fordert die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention die Bundesländer auf, die schulische
Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gezielter
als bisher umzusetzen. "Dass einige Länder immer noch keine Weichen
für ein inklusives Schulsystem gestellt haben und damit die
segregative Bildung zementieren, steht im krassen Widerspruch zur
UN-Behindertenrechtskonvention", erklärte Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle. "Ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen
Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist die systematische
Verlagerung der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine
Schule". Dazu gehöre es auch, Sonderschulen auslaufen zu lassen. Nur
so würden hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert, so
Aichele weiter.
Aichele verwies zudem auf die Ergebnisse der heute vom Deutschen
Institut für Menschenrechte veröffentlichten Studie "Inklusive
Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand". Nur wenige Bundesländer
hätten die umfangreiche schulische Integration von Menschen mit
Behinderungen im Blick und den Transformationsprozess rechtlich
hinreichend eingerahmt. "Schulische Integration braucht einen
angemessenen rechtlichen Rahmen", so der Menschenrechtsexperte.
Die Verwirklichung von Inklusion in der Schule dürfe künftig keine
Frage mehr von Bitten und Gnade sein. Vielmehr müssten die
Schulgesetze so ausgestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen das Recht auf ihrer Seite haben. "Es kann nicht
angehen, dass Kinder mit Behinderungen auf keiner allgemeinen Schule
angenommen und im Ergebnis auf die Sonderschule verwiesen werden",
kritisierte der Leiter der Monitoring-Stelle weiter. Dass diese
rechtliche Möglichkeit in den Bundesländern Baden-Württemberg,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarlind noch bestehe und in der
Praxis von ihr auch Gebrauch gemacht werden könne, sei mit der
UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar.
Die Monitoring-Stelle forderte vor allem das Bundesland Sachsen
auf, seine bisherige Verweigerungshaltung zur schulischen Inklusion
aufzugeben und den Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention
auch im Rahmen seiner KMK-Präsidentschaft umzusetzen. Auf der
heutigen Sitzung der KMK wird der Stabwechsel zum Bundesland Sachsen
beschlossen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Die Studie:
Sven Mißling / Oliver Ückert (2014): Inklusive Bildung:
Schulgesetze auf dem Prüfstand, Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte. http://ots.de/pVbcS
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat auf
der Basis ihrer 2011 veröffentlichten "Eckpunkte zur Verwirklichung
eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufe I und
II)" diese Studie in Auftrag gegeben, die den Stand der rechtlichen
Umsetzung in den 16 Bundesländern untersucht.
Link zur Themenseite der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention: http://ots.de/Ht3Sr
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de