PresseKat - Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen können zurückverlangt werden

Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen können zurückverlangt werden

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(firmenpresse) - Im Mai dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bankkunden in bestimmten Fällen ihr Bearbeitungsentgelt, das sie bei Abschluss eines Darlehensvertrages zahlen mussten, zurückverlangen können. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam, da die Bestimmungen über das Bearbeitungsentgelt der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unterliegen und dieser Inhaltskontrolle nicht standhalten. Bei diesen Klauseln handele es sich nicht um eine kontrollfreie Preishauptabrede bzw. das Entgelt für eine Sonderleistung der Banken, sondern eine der Inhaltskontrolle zugängliche Preisnebenabrede. Mit dieser will die Bank Kosten für Tätigkeiten, die sie im eigenen Interesse aufbringt oder aufgrund eigener Verpflichtungen erbringen muss, auf den Kunden abwälzen. Damit werde der Kunde unangemessen benachteiligt.
Die Banken hatten sich zuletzt bei älteren Ansprüchen auf die Verjährung berufen. Hierzu hat der BGH am 28.10.2014 entschieden, dass die Rückforderungsansprüche in vielen Fällen zumindest bis zum Ende des Jahres 2014 noch nicht verjährt sind.
Bankkunden droht somit eventuell mit Ablauf des Jahres 2014 die Verjährung ihrer Ansprüche.

Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Prüfung Ihrer Verträge.



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Datum: 12.12.2014 - 09:58 Uhr
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Freigabedatum: 12.12.2014

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