(ots) - Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hat im
Falle der geplanten Schadensersatzklage gegen das Land
Nordrhein-Westfalen Verhandlungsbereitschaft signalisiert und die
Aufnahme entsprechender Verhandlungen angeboten. Am 10.12.2014 wurde
das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
(MGEPA) davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verband daran
interessiert ist, eine außergerichtliche Regelung anzustreben.
Dadurch soll ein angemessener Ausgleich zwischen den tatsächlich sehr
hohen Schadensersatzforderungen der eZigaretten-Händler und der
bekanntermaßen angespannten Haushaltslage des Landes geschaffen
werden.
Hintergrund: Am 20.11.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht in
einem Revisionsverfahren unter anderem ein Urteil des OVG Münster
bestätigt, wonach die Ende 2011 durch das Gesundheitsministerium
öffentlich verbreiteten Bestimmungen, nikotinhaltige Liquids seien
Arzneimittel und deren Verkauf ohne Lizenz damit strafbar,
rechtswidrig waren.
Zitat BVerwG: "Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts
beeinträchtigten die öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition
der Klägerin am Markt faktisch ähnlich wie eine
Verkaufsbeschränkung... Danach waren die Äußerungen des Ministeriums
rechtswidrig, weil es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage
fehlte." http://tinyurl.com/nkem84v
Daraufhin hatte der Verband des eZigarettenhandels am 20.11.
Schadensersatzklagen im hohen zweistelligen Millionenbereich
angekündigt. Denn der Fall hat große Ähnlichkeiten mit dem bekannten
Birkelnudel-Fall des OLG Stuttgart. Der Staat haftet danach für
wahrheitswidrige Verbraucherinformationen, die beim Handel
Millionenschäden auslösen können. Der Schaden der eZigaretten-Händler
geht jedenfalls auch weit in die Millionen.
Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH: "Die Steuerzahler in NRW
haben es nicht verdient, für Fehler der Politik in vollem Umfang zur
Kasse gebeten zu werden. Der Verband ist bereit, im Dialog mit dem
Land NRW eine ausgewogene und faire Regelung im beiderseitigen
Einvernehmen und vor allem im Interesse der Bürger zu erarbeiten."
Die Frist zur Stellungnahme für das Land NRW läuft am 15. Dezember
2014 ab.
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels
Pressesprecher
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