(firmenpresse) - m Mai dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bankkunden in bestimmten Fällen ihr Bearbeitungsentgelt, das sie bei Abschluss eines Darlehensvertrages zahlen mussten, zurückverlangen können. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam, da die Bestimmungen über das Bearbeitungsentgelt der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unterliegen und dieser Inhaltskontrolle nicht standhalten. Bei diesen Klauseln handele es sich nicht um eine kontrollfreie Preishauptabrede bzw. das Entgelt für eine Sonderleistung der Banken, sondern eine der Inhaltskontrolle zugängliche Preisnebenabrede. Mit dieser will die Bank Kosten für Tätigkeiten, die sie im eigenen Interesse aufbringt oder aufgrund eigener Verpflichtungen erbringen muss, auf den Kunden abwälzen. Damit werde der Kunde unangemessen benachteiligt.
Die Banken hatten sich zuletzt bei älteren Ansprüchen auf die Verjährung berufen. Hierzu hat der BGH am 28.10.2014 entschieden, dass die Rückforderungsansprüche in vielen Fällen zumindest bis zum Ende des Jahres 2014 noch nicht verjährt sind.
Bankkunden droht somit eventuell mit Ablauf des Jahres 2014 die Verjährung ihrer Ansprüche.
Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Prüfung Ihrer Verträge.
Die gemeinnützige KESTER-HAEUSLER-STIFTUNG mit Sitz in Fürstenfeldbruck ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ihrer Satzung gemäß Wissenschaft, Forschung und Kultur fördert. Sie wurde 1988 zur Erinnerung an den Reichstagsabgeordneten, Generalmajor Caspar Haeusler und seine Frau Therese, geb. Kester, von den Töchtern Gabriele und Mirjam Haeusler ins Leben gerufen. Neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, überwiegend auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften, sowie der Veranstaltung und Durchführung von Kolloquien und Vortragsveranstaltungen zu wissenschaftlichen und zeitgeschichtlichen Fragestellungen und Lesungen renommierter und junger deutschsprachiger Autoren in der stiftungseigenen, 1899 von Gabriel von Seidl errichteten, Haeusler-Villa bzw. im Veranstaltungsforum der Stiftung im Kloster Fürstenfeld in Fürstenfeldbruck, unterstützt die Stiftung, die auch den künstlerischen Nachlaß des Malers Karl Trautmann, des Mitbegründers der Fürstenfeldbrucker Künstlervereinigung, betreut und Treuhänderin für die rechtlich unselbständige Anita Moor-Stiftung mit ihrem bedeutenden Nachlaß des Malers Henrik Moor ist, im Rahmen ihrer regionalen Förderungen zahlreiche Aktivitäten im musikalischen und künstlerischen Bereich im Umfeld Münchens und im Landkreis Fürstenfeldbruck.
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